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07.11.2024 Urteil im Templiner SklavenhalterprozessFünf Jahre und sechs Monate HaftNeuruppin (ipr) Nach fünf Verhandlungstagen vor dem Landgericht in Neuruppin ist gestern ein Templiner Nazi wegen 26 Gewalttaten zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Taten richteten sich gegen eine Person, die er wie einen Leibeigenen hielt. Dazu muss er seinem Opfer 10.660 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 27-Jährige sein Opfer im Zeitraum von Juni 2023 bis Februar 2024 unter anderem durch Scheinerschießungen, mit Faustschlägen, Stockschlägen, Würgen bis zur Ohnmacht und Ausdrücken von Zigaretten auf dem Körper gefügig gemacht hat. Das Opfer musste die Wohnung des Täters reinigen, Einkäufe erledigen und monatliche Schutzgeldzahlungen an den Täter leisten. Mehrfach musste das Opfer den Hitlergruß vor einer Hakenkreuz-Fahne im Schlafzimmer des Angeklagten zeigen. Im Wohnzimmer hatte der Täter einen Odinschrein aufgebaut. Eine Tafel mit der Aufschrift Odin, eingerahmt von zwei Sturmgewehrmagazinen. Dazu eine Banderole mit den Worten Corona Holocaust. Gegenrede.info war Tom W. bereits zweimal über den Weg gelaufen. Im Oktober 2023 als er gemeinsam mit dem Rechtsextremisten Martin M. durch Templin spazierte und sich mit zwei Polizisten anlegte. Und im April 2023 vor Gericht als er gemeinsam mit Martin M. vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen wurde. Eine politische Motivation für die gestern abgeurteilten Taten schloss das Gericht allerdings aus. Die Höhe der Strafe ist Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Staatsanwalt, Gericht und Verteidigung. Für ein umfassendes Geständnis des Angeklagten garantierte das Gericht einen Strafrahmen zwischen fünf und sechs Jahren Haft. weitere Artikel mit Tom W. Er roch die Angst seines Opfers"Geschädigter war stets dieselbe Person" Wenn Polizisten keinen Spaß verstehen Unter Kameraden Ihre Meinung |