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news >> 2023 >> 230410_01

10.04.2023

Prozess um Gewalttat in Templin

Unter Kameraden

Prenzlau (ipr) Zufällig platzte gegenrede.info jüngst in einen Gerichtssaal, der gefüllt war mit Angehörigen der rechten Szene Templins. Das galt für die Anklagebank, den Zeugenstand und Zuschauerbereich. Der Prozess vor dem Amtsgericht in Prenzlau endete mit einem Freispruch für die beiden Angeklagten.

Martin M. (37) und Tom W. (26) wurde eine gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Beide sollen im Juli 2021 im Templiner Bürgergarten auf Andy U. losgegangen sein. Wobei Martin M. den am Boden liegenden Andy U. festgehalten und Tom W. ihn mehrfach an den Kopf getreten haben soll. Ihre Einlassung vor Gericht hat gegenrede.info leider nicht erlebt. Bei Andy U. (31) wurden später im Krankenhaus tatsächlich Verletzungen am Kopf festgestellt. Es wurde aber auch eine Blutalkoholkonzentration von 1,9 Promille gemessen. Seine damalige Freundin, Konstanze F., bestätigte 2021 in einer Aussage bei der Polizei die Vorwürfe von Andy U. gegenüber den beiden Angeklagten.

Die beiden Angeklagten bestritten die Tat. Im Zeugenstand war sich Andy U. gar nicht mehr so sicher. Er sei zu Boden gerissen worden. Es habe sich so angefühlt wie Tritte. Er habe nicht gesehen, wer ihn getreten habe. Auf die Frage des Staatsanwalts, ob die Verletzungen am Kopf nicht auch von einem späteren Sturz herrühren könnte, sagte U., er sei da nicht gestürzt, er sei zusammengesackt.

Zeuge Maximilian R. sagte, M. und U. wären am Boden gewesen. M. wollte U. beruhigen. Mehr habe er nicht gesehen, Tom W. habe ihn weggeschickt.

Auch Ex-Freundin Konstanze F. relativierte im Zeugenstand ihre damalige Aussage. Damals lief ihre Beziehung schon nicht mehr so gut. Sie habe aus Angst vor Andy für ihn ausgesagt. Eigentlich habe sie nur zwei Tritte gesehen und die waren nicht mit Wucht getreten. Außerdem bestätigte sie den weiteren Sturz von U. Da habe er der Länge nach auf der Straße gelegen. Mittlerweile darf sich Andy U. seiner Ex gar nicht mehr nähern.

Für den Staatsanwalt war die Anklage krachend zusammengebrochen. Er plädierte auf Freispruch für die beiden Männer. Dem schlossen sich die Verteidigung und das Gericht an.

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