Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
03.05.2017 Die Facebook-FalleKleinkrimineller goes FremdenhassPrenzlau (ipr) Die Prenzlauer Zeitung berichtete gestern über einen Prozess vor dem Amtsgericht Prenzlau. Dabei wurde ein 39-jähriger Mann wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit und Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt. Wann der Prozess stattfand, wo der Westuckermärker lebt, bleibt unklar. Auch die Anzahl der Tagessätze verrät der Autor der Artikels nicht. Der Mann hatte vor zwei Jahren auf seinem Facebook-Profil Hitler-Bilder veröffentlicht. Außerdem hatte er Fotos von Flüchtlingen veröffentlicht, die er mit Sprüchen wie "Ab in den Ofen mit euch" und "Ratten in den Abfluss" versehen hatte. Der Mann war geständig.
Der Angeklagte ist bei Gericht kein Unbekannter. Insgesamt fünf Vorstrafen stehen für ihn zu Buche. Unter anderem wegen Widerstandes gegen Vollstre- ckungsbeamte, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Hehlerei und wegen Betruges. Vor acht Monaten war zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewäh- rung verurteilt worden. Kein Einzelfall Hitlerfotos haben Uckermärker öfters auf ihrem Profil. Zum Beispiel Sebastian Schwedesky aus Gramzow. Der zeigt seit dem 1. April 2017 unter anderen ein Foto von Hitler und Göbbels. Dazu postet er auf dem Profil von Jan L. am 31. März 2017 über Flüchtlinge: "alle vergasen. hh" und "arbeit macht frei". Das ist allerdings mit dem Gerichtsurteil nur bedingt vergleichbar. In der Rechstsprechung gilt nur das Portrait Adolf Hitlers als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit. ______________________________________ Irmela Mensah-Schramm schrieb am 04.05.2017 ______________________________________ Ihre Meinung |