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21.01.2014 Berufungsverhandlung: Haftstrafe zur Bewährung ausgesetztPositive SozialprognoseNeuruppin (ipr) Vor einer Woche ist ein 28-jähriger Templiner wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Landgericht Neuruppin zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht bestätigte damit das Strafmaß der Vorinstanz, setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus. Kay L. stand wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bisher zwei Mal vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Prenzlau, im Juni 2012 und im Februar 2013. In beiden Fällen war ihm vorgeworfen worden, auf seinem Facebook-Profil Kennzeichen verfassungswidriger Parteien zur Schau gestellt zu haben. Einmal waren es Fotos von Skin-Girls mit Hakenkreuzen, das andere Mal eine Siegrunen-Tätowierung auf seinem Unterarm. In beiden Fällen war er zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Während im Juni 2012 die Strafe auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden war, hatte das Gericht ihm beim Wiederholungsfall die Bewährung versagt. Im Endeffekt hätte er ein Jahr in den Knast gemusst. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Das Gericht ging diesmal davon aus, dass der Angeklagte auch ohne Verbüßung der Haftstrafe nicht wieder straffällig werden wird. Er unterstütze intensiv seine Lebensgefärtin und deren Zwillinge. Auch seine Bewährungshelferin stellte eine positive Sozialprognose. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine Bewährungsstrafe beantragt. Seit einem Jahr hat Kay L. seine Profile in den sozialen Netzwerken "Facebook" und "Jappy" gelöscht. Bei "Jappy" nannte er sich "Kway88". Wobei 1988 nicht sein Geburtsjahr ist. Passend zum Safer Internet Day Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |