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06.02.2013 Templiner zu sechs Monaten Haft verurteilt wordenPassend zum Safer Internet DayPrenzlau (ipr) Das Amtsgericht Prenzlau hat gestern einen Angehörigen der rechten Szene Templins zu einer Haftstrafe von sechs Monaten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Tatort war das Internet. Das Urteil wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der 27-jährige Kay L. ist ein Wiederholungstäter. Bereits im Juni 2012 war der Berufslose von demselben Richter wegen desselben Deliktes zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Diese Strafe war damals noch zu fünf Jahren auf Bewährung ausgesetzt worden. Als Bewährungsbrecher erhielt er diese Chance gestern nicht mehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mittlerweile hat Kay L. seine Profile in den sozialen Netzwerken "Facebook" und "Jappy" gelöscht. Bei "Jappy" nannte er sich "Kway88". Wobei 1988 nicht sein Geburtsjahr ist. Ihre Meinung |