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29.11.2012 Nachtrag zum vergangenen FreitagNazifahne aus dem Fenster geschwungenPrenzlau (ipr) Neben den beiden beschleunigten Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes, musste sich am Freitag ein Lychener wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht in Prenzlau verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Stefan K. hatte an einem Sonntagmorgen im April eine Hakenkreuzfahne aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses in der Lychener Stargarder Straße geschwungen und war dabei beobachtet worden. Die anrückende Polizei konfiszierte dann auch die Nazifahne. Der 22-jährige Koch war bei der Polizei bislang im Zusammenhang mit politischen Delikten nicht aufgefallen. Stefan K. war vor Gericht geständig. Der Lychener führte als Entschuldigung an, dass er die Fahne mit der Tischdecke verwechselt habe, die er eigentlich habe ausschütteln wollen. Die Fahne habe vor einiger Zeit ein Bekannter bei ihm zurückgelassen. Das Gericht fand das keine überzeugende Erklärung und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagesssätzen zu 35 Euro . ______________________________________ Irmela Mensah-Schramm schrieb am 29.11.2012 ______________________________________ Ihre Meinung |