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news >> 2012 >> 121129_01

29.11.2012

Nachtrag zum vergangenen Freitag

Nazifahne aus dem Fenster geschwungen

Prenzlau (ipr) Neben den beiden beschleunigten Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes, musste sich am Freitag ein Lychener wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht in Prenzlau verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Stefan K. hatte an einem Sonntagmorgen im April eine Hakenkreuzfahne aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses in der Lychener Stargarder Straße geschwungen und war dabei beobachtet worden. Die anrückende Polizei konfiszierte dann auch die Nazifahne. Der 22-jährige Koch war bei der Polizei bislang im Zusammenhang mit politischen Delikten nicht aufgefallen.

Stefan K. war vor Gericht geständig. Der Lychener führte als Entschuldigung an, dass er die Fahne mit der Tischdecke verwechselt habe, die er eigentlich habe ausschütteln wollen. Die Fahne habe vor einiger Zeit ein Bekannter bei ihm zurückgelassen.

Das Gericht fand das keine überzeugende Erklärung und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagesssätzen zu 35 Euro .

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Irmela Mensah-Schramm schrieb am 29.11.2012
Ob nun jener 22 jährige Koch Stefan K. eine Hakenkreuzfahne "nur" als Tischdecke genutzt hat oder diese als solche aus dem Fenster schüttelte, so hoffe ich doch sehr, dass er als Koch nicht auch noch Essig mit Spiritus verwechselt.
Mit seiner Argumentation vor Gericht stellte er sich verharmlosend dumm. So frage ich mich, reichte seine Schulbildung dafür aus, um uns Demokraten den Magen "umzudrehen" ?

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