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news >> 2025 >> 260323_01

23.03.2026

Mit Hitlergruß beim Hallenturnier vor Gericht

Feueralarm bleibt ungeklärt

Schwedt (ipr) Am Donnerstag ist ein 23-jähriger Angermünder vor dem Amtsgericht Schwedt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 110 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der PCK-Anlagenfahrer im Januar 2025 bei einem Hallenfußballturnier den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen hat.

Zwei weitere Anklagepunkte wurden im Hinblick auf die zu erwartende Strafe (§ 154 StPO) in dem Verfahren wegen des Hitlergrußes eingestellt. Dabei ging es um Sachbeschädigung und den Missbrauch von Notrufen.

Nachdem der stark alkoholisierte Lukas L. nach seinen Nazi-Eskapaden aus der Sporthalle verwiesen und vor die Hallentore gebracht worden war, soll er in die Halle zurückgekehrt sein und Feueralarm ausgelöst haben. Die Halle wurde daraufhin geräumt, und die Polizei wurde verständigt.

Zeuge der Anklage

Ein früherer Bekannter von Lukas L. will ihn erkannt haben. So steht es jedenfalls in der Anzeige, die von den Polizisten aufgenommen wurde. Vor Gericht bestritt der Zeuge jedoch, gegenüber den Polizisten eine entsprechende Beschuldigung geäußert zu haben. Er sei lediglich gefragt worden, ob er L. kenne, was er bestätigt habe.

Auch die Aussagen der beiden Polizisten, die sich kaum noch an ihren Einsatz erinnern konnten, brachten keine vollständige Klärung. Daraufhin regte die Richterin an, das Verfahren gemäß § 154 Strafprozessordnung vorläufig einzustellen. Die Staatsanwältin stellte daraufhin den entsprechenden Antrag.

Wie im Erwachsenenstrafverfahren üblich, muss der Verurteilte die Prozesskosten tragen.

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