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news >> 2025 >> 260213_01

13.02.2026

Ausländerfeindliche Attacke vor Gericht

Der Angeklagte entschuldigt sich

Schwedt (ipr) Ein 57-jähriger Berufskraftfahrer ist ist am Montag vor dem Schwedter Amtsgericht wegen Körperverletzung und ausländerfeindlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ausgangspunkt des Angriffes war ein Streit über das Parken auf einem Behindertenparkplatz.

Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, hat das Amtsgericht den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zum Nachteil eines Ehepaars mit deutscher und iranischer Staatsangehörigkeit sowie wegen Beleidigung zum Nachteil der geschädigten Frau verurteilt. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro.

Die Tat ereignete sich vor knapp zwei Jahren am 22. März 2024. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Geschädigte ihren Pkw kurzzeitig auf einem Behindertenparkplatz abgestellt, um etwas zu holen. Der Angeklagte beanstandete dies und äußerte in diesem Zusammenhang mehrfach ausländerfeindliche Beleidigungen, darunter die Worte "Scheiß Ausländer" und "Verpiss dich".

Der geschädigte Ehemann wollte den Angeklagten wegen der Beleidigung zur Rede stellen. Dabei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte den Mann mit einem Griff am Hals gegen eine Wand drückte. Infolge des Angriffs litt der Geschädigte mehrere Tage unter Schluckbeschwerden. Als die Ehefrau ihrem Mann zu Hilfe kommen wollte, verdrehte der Angeklagte ihren kleinen Finger, wodurch dieser schmerzte.

In der Hauptverhandlung entschuldigte sich der Schwedter für sein Verhalten. Der geschädigte Mann hatte wegen der Beleidigung keinen Strafantrag gestellt, was jedoch die Verurteilung wegen Körperverletzung und der Beleidigung gegenüber der Ehefrau nicht verhinderte.



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