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news >> 2025 >> 250421_01

21.04.2025

Nachtrag 01: Der jugendliche Handlanger des Templiner Sklavenhalters vor Gericht

Hau den Lukas!

Prenzlau (ipr) Ein zum Tatzeitpunkt 17-jähriger Mittenwalder ist vor dem Jugendrichter in Prenzlau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Der Prozess fand Ende März unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte ist in Berufung gegangen.

Es muss ein Scheißabend für Paul R. (Name geändert) gewesen sein. Sein Peiniger Tom W. hatte ihn diesmal zu einem Schuppen am Templiner Kanal bestellt. Dort soll er ihm erst einmal zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Dadurch soll Paul R. zu Boden gegangen sein und kurz das Bewusstsein verloren haben. Tom W. soll ihn dann an den Haaren in den Schuppen gezogen haben.

Als Paul R. den Schuppen wieder verließ soll da auch noch der 17-jährige Lennox H. gewesen sein. Tom W. soll ihn aufgefordert haben, auf sein Opfer ebenfalls einzuschlagen. Unter der Anfeuerung und mit der Rückendeckung vom Tom W. soll der Angeklagte dem Opfer mindestens fünf Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Dabei platzte dessen Lippe auf. Sie wurde später im Krankenhaus behandelt. Ob Lennox H. aus Angst vor Tom W. zuschlug oder ob er es tat, weil Tom W. ihm die Möglichkeit und den Freiraum verschaffte, bleibt für gegenrede.info unklar. Der Vater des jugendlichen Täters soll ein Arbeitskollege von Tom W. gewesen sein.

Der Haupttäter

Bereits m November 2024 war das Urteil gegen den Anstifter zu dieser Gewalttat, dem Rechtsextremisten Tom W. vor den Landgericht Neuruppin gefällt worden. Er war für die 27 Gewalttaten gegen sein Opfer zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 29-jährige Angeklagte hat gestanden den ein Jahr älteren Mann über acht Monate hinweg gedemütigt, geprügelt, gefoltert, erpresst, im Grunde wie einen Sklaven behandelt zu haben. Der damals 27-Jährige hat sein Opfer unter anderem durch Scheinerschießungen, mit Faustschlägen, Schlägen mit einem Stock, Würgen bis zur Ohnmacht, Ausdrücken von Zigaretten auf dem Körper gefügig gemacht. Der 27-jährige Paul R. musste die Wohnung des Täters reinigen, Einkäufe erledigen und monatliche Geldzahlungen an den Angeklagten leisten. Mehrfach musste das Opfer den Hitlergruß vor einer Hakenkreuz-Fahne im Schlafzimmer des Angeklagten zeigen.

Die Nebenklage hatte ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro für das Opfer gefordert. Das Gericht entschied auf eine Summe von 10.000 Euro. In diesem Fall ist der Verurteilte in Revision gegangen.



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