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04.12.2024 Sklavenhalter von TemplinRevision eingelegtNeuruppin (ipr) Das Urteil gegen den Sklavenhalter von Templin ist nicht rechtskräftig geworden. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher des Gerichts mit, dass der Angeklagte Revision eingelegt habe. Nach fünf Verhandlungstagen vor dem Landgericht in Neuruppin war ein Templiner Neonazi wegen 26 Gewalttaten gegen einen Mann innerhalb von acht Monaten zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Sein Opfer hatte der Täter wie einen Leibeigenen gehalten. Dazu muss er seinem Opfer 10.660 Euro Schmerzensgeld zahlen. Im Vorfeld des Prozesses hatte es zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht einen Deal gegeben, der bei einem umfassenden Geständnis eine Haftstrafe zwischen fünf und sechs Jahren vorsah. Ihre Meinung |