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news >> 2024 >> 240710_02

10.07.2024

Prozess gegen Nazi-Devotionalienhändler

Verständigung gescheitert

Prenzlau (ipr) Am Dienstag sollte sich ein in Spanien lebender Uckermärker wegen des Vertriebs von Nazi-Devotionalien vor dem Schöffengericht in Prenzlau verantworten. Eine Verständigung scheiterte gestern. Im August soll der Prozess von vorn beginnen.

Der 52-jährige Udo W. wurde in Handschellen vorgeführt. Er sitzt seit Anfang April wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Grundlage für die Inhaftierung ist ein europäischer Haftbefehl vom 10.08.2022. Udo W. war zu seinem Prozess wegen Nazi-Devotionalienhandels mehrfach nicht erschienen. Seinen Online-Shop "reichsversand.com" betrieb er von Spanien aus. Als markante und zynische Produkte fand man dort schwarze Bettwäsche mit Sigrunen und die "Zyklon B Erdnüsse" für 6,95 Euro.

Udo W. war Anfang April diesen Jahres von der spanischen Justiz an die Bundespolizei in Frankfurt am Main übergeben worden. Sowohl der Online-Shop "reichsversand.com" als auch der "Nachfolge"-Online-Shop "reichversand.net" sind nicht mehr online. Beide Domains stehen zum Verkauf.

Die Anklage

Angeklagt ist der Vertrieb von Nazi-Devotionalien in zehn Fällen. Dabei geht es um zehn Päckchen, die zwischen 2014 und 2018 an einen deutschen Versand geliefert und von dort an die Kunden zugestellt wurden. Der Inhalt der Päckchen bestand aus Reichskriegsflaggen, Hakenkreuzfahnen, T-Shirts mit Hitler Abbildungen, Rotwein, Reichsjägermeister, eisernen Kreuzen, Reichsadlern, Kettendolchen, etc. Alle Dinge verziert mit Nazi-Symbolen. Die auch von gegenrede.info gern beschriebenen Zyklon-B-Erdnüsse befanden sich nicht in den Paketen.

Die Verständigung

Im Vorfeld des Prozesses gab es Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der vorsitzende Richter formulierte daraus einen Vorschlag: Der Angeklagte äußert sich substanziell zu den Vorwürfen, wird mit zwei Jahren Haft bestraft. Die Haftstrafe wird zu vier Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage soll er 20.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Der Angeklagte willigte ein. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass sie ihre Entscheidung von der Qualität der Aussage des Angeklagten abhängig machen würde. Die beiden Schöffen stellten sich quer. Sie verlangten eine Haftstrafe ohne Bewährung. Das wollte Udo W. nicht akzeptieren. Damit war der Prozess geplatzt. Im August soll er erneut beginnen. Es sind etwa zehn Verhandlungstage vorgesehen.



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