[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2023 >> 231127_01

27.11.2023

Erinnern in Zichow

Gedenktafel für Zwangsarbeiterinnen enthüllt

Zichow (ipr) Gestern Nachmittag wurde im uckermärkischen Zichow eine Gedenktafel für die 100 Frauen eingeweiht, die in der Außenstelle des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück auf Gut Zichow 1944 und 1945 Zwangsarbeit leisten mussten.


Der Ortsvorsteher von Zichow enthüllt die Gedenktafel.foto: ipr

2015 war die Prenzlauer Gymnasiastin Marie Grandtke für ihrer Semesterarbeit über das mangelnde Mitgefühl in Zichow für das Leid der Frauen in der KZ-Außenstelle mit einem Sonderpreis beim Geschichtswettbewerb des Bundesprä- sidenten ausgezeichnet worden. Mit ihrer Arbeit hatte sie erstmals eine Öffentlichkeit für das Thema geschaffen.

Während die Frauen nach dem Krieg vergessen wurden, gab etwa 50 Kilometer weiter westlich am Netzowsee bei Templin einen familiären Gedenkstein für den KZ-Profiteur Hans Georg Graf von Arnim mit der Inschrift "bis 1945 Herr auf Netzow, Zichow und Kleinow".

2017 entdeckte der Metzeltiner Rainer Witzel den Zusammenhang von KZ-Außenstelle und dem Stein am Netzowsee. Er engagiert sich seitdem für die Entfernung des Gedenksteines am See und der Errichtung einer Gedenktafel in Zichow. Der Gedenkstein wurde vor drei Jahren von Nachfahren weggebracht. Die öffentliche Erinnerung in Zichow an die KZ-Opfer begann gestern.


foto: ipr

Gutsbewirtschafter Hans Georg Graf von Arnim nutzte das Geld aus dem Verkauf der von den Frauen erwirtschafteten landwirtschaftlichen Produkte für seinen Neustart nach der Flucht an den Niederrhein. Die Erben des Grafen von Arnim erhielten 1999 umgerechnet 104.303,54 Euro an Ausgleichsleistungen für die Enteignung des Gutes Zichow. Nachdem das Brandenburgische Finanzministerium 2015 von der KZ-Außenstelle erfuhr, hoben sie den Bescheid auf und forderten das Geld zurück. Aufhebungsgrund war, dass durch die auf dem Gut erfolgte Beschäftigung von KZ-Häftlingen des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück nach Auffassung des Finanzministeriums gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit im Sinne des § 1 Absatz 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes verstoßen wurde. Der Aufhebungsbescheid hielt auch vor Gericht stand. Die von Arnims müssen das Geld zurückzahlen.



Ihre Meinung

zurücknach oben