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news >> 2022 >> 220801_01

01.08.2022

Prozess um Volksverhetzung am AfD-Infostand

Der leise Maik

Prenzlau (ipr) Am Dienstag ist vor dem Amtsgericht in Prenzlau ein 43-jähriger Templiner wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Was ritt einen 43-Jährigen einen AfD-Wahlkämpfer in aller Öffentlichkeit mit „Heil Hitler“ zu begrüßen. Vor Gericht bestritt er zwar die Tat. Später nach der Verurteilung sprach er gegenüber gegenrede.info von Schwachsinn und bat seinen Namen nicht zu nennen damit er beruflich keine Schwierigkeiten bekomme. Also wird gegenrede.info ihn wie gebeten Maik A.; A wie Adolf nennen.

Ende März 2021 war die AfD im Bundestagswahlkampf. In Templin war Markttag. Die AfD hatte ihren Info-Stand im Stadtzentrum am Rand des Marktplatzes neben der Litfaßsäule an der Mühlenstraße aufgebaut. Mit von der Partie waren der jetzige Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, der Schriftführer der Kreisvorstandes Klaus-Martin Bastert und Detlef L.

Der klare Zeuge

Detlef L. war der erste Zeuge. Er redete von A. nur als Maik, den er aus dem Stadtbild kenne. Sonst aber nichts mit ihm zu tun haben will. Maik hatte speziell ihn begrüßt. Eigentlich hätte niemand sonst das „Heil Hitler“ hören können. Seine beiden Parteikameraden schon gar nicht. So leise war Maik.

Warum es dann der auf einer zwei bis drei Meter entfernt auf einer Bank sitzende damals 85-jährige Siegfried M. mitbekommen hatte, erklärte L. mit der Richtung in die gesprochen wurde. Seine beiden Parteikameraden haben hinter ihm gestanden - also in Sprechrichtung. Während der alte Herr seitlich dazu gesessen hatte. Vermutlich hat der gedrungene Körper von L. die Worte von Adolf verschluckt. Detlef L. Bestätigte auch den Disput zwischen Maik und dem alten Herrn und das dabei der Satz „dich haben sie wohl vergessen zu vergasen“ gefallen war. Daraufhin war der alte Herr aufgestanden, hatte sein Fahrrad genommen und angekündigt, Anzeige zu erstatten. Aber alles soll so leise von statten gegangen sein, dass niemand außer L. davon etwas mitbekommen haben konnte. Direkt nach dem Vorfall will Detlef L. seine Parteikameraden über den Streit informiert haben. Danach sei die Sache für ihn erledigt gewesen.

Der fehlende Zeuge

Detlef Ls Aussage zielt in zwei Richtungen: Einmal bestätigt er die Straftaten. Zum Anderen behauptet er, niemand habe etwas mitbekommen. Selbst seine Parteikameraden nicht. Alles fand sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Was dann – möglicherweise so die Vorstellung - nicht strafbar wäre.

Der 86-jährige Siegfried M., der dem Gericht über die wahre Lautstärke der Auseinandersetzung hätte berichten können, hatte sich als im Krankenhaus liegend entschuldigen lassen.

Der verwirrte Zeuge

Klaus-Martin Bastert gab vor Gericht den Verwirrten, der wegen seiner unzähligen Infostände, die er in den vergangenen Jahren gemacht hatte, gar nichts mehr wusste. Er bestritt von dem Vorfall gehört zu haben. Er bestritt, dass Hannes Gnauck bei dem Infostand war, weil der ja als Bundestagsabgeordneter viel zu beschäftigt sei. Er korrigierte sich als die Richterin ihn darauf hinwies, dass der Vorfall bereit im März 2021 stattgefunden hatte. Zur Aufklärung konnte oder wollte er jedenfalls nichts beitragen.

Auffallend war nur das Bestreben der beiden AfDler im Zeugenstand Hannes Gnauck aus allem raus zu halten. Hannes Gnauck ist bei der Bundestagswahl der Spitzenkandidat der Brandenburger Jungen Alternative gewesen. Sollte er bei der nächsten Bundestagswahl sein Mandat verlieren, droht ihm der Rausschmiss aus der Bundeswehr. Der Militärische Abschirmdienst wirft ihm mangelnde Verfassungstreue vor. Derzeit ruht das Verfahren. Hannes Gnauck war auch nicht als Zeuge geladen.



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