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news >> 2022 >> 220312_01

12.03.2022

Angriff auf Flüchtlinge bleibt ungesühnt

Verhandlung ohne Zeugen

Prenzlau (ipr) Am Donnerstag sind zwei Männer vom Vorwurf der versuchten gefährlichen und der gefährlichen Körperverletzung vor dem Schöffengericht in Prenzlau freigesprochen worden. Wegen Beleidigung erhielt einer der beiden Prenzlauer eine Geldstrafe. Die Opfer sind zwei Flüchtlinge gewesen, die gestern nicht im Gerichtssaal erschienen waren.

Den beiden heute 32jährigen Prenzlauern war vorgeworfen worden am 22. Februar 2020 gegen 21 Uhr auf einem Weg am Unteruckersee zwei Flüchtlinge, die zu ihrer Unterkunft wollten, mit Bierflaschen angegriffen zu haben. Tony K. soll seinem Opfer eine Bierflasche über den Schädel gezogen haben. Sein Opfer brach blutend zusammen und musste später im Krankenhaus behandelt werden. Der Arzt diagnostizierte eine Gehirnerschütterung.

Thomas V. soll eine Flasche in Richtung der beiden Flüchtlinge geworfen haben, ohne jemanden zu treffen. Außerdem soll er die Opfer mit den Worten "verpisst euch" und "Arschloch" beschimpft haben.

Schweigen vor Gericht

Beide Angeklagte schwiegen vor Gericht. Das ist ihr gutes Recht. Die beiden Opfer erschienen nicht zum Prozess. Nach ihnen war sogar gefahndet worden. Sie seien nicht auffindbar, sagte der Richter. Dementsprechend wurden deren Aussagen bei der Polizei in den Prozess eingeführt. Daraus ergab sich, dass es gar nicht sicher ist, ob wirklich eine Bierflasche geworfen worden war. Auf am Wurfort gefundenen Bierflaschenscherben konnten jedenfalls keine verwertbaren Spuren entdeckt werden.

Beschreibung passt nicht

Der Bierflaschen- Schläger soll laut Opfer ein Tattoo am Hals gehabt und einen Nasenring getragen haben. Der Angeklagte hat kein Tattoo am Hals und auch keins entfernen lassen. Bei einer Lichtbildvorlage erkannte er ihn zwar, war sich aber nicht absolut sicher. Die Konsequenz für das Schöffengericht: Freispruch.

Thomas V. ließ es zu, dass seine Aussage bei der Polizei in den Prozess eingeführt wurde. Daraus ergab sich, dass er wirklich am Tatort war und die Opfer als „Arschloch“ beschimpft hatte. Den Flaschenwurf hatte er damals bestritten. Wer mit ihm unterwegs war, hatte er nicht verraten. Das brachte ihm die Verurteilung wegen Beleidigung und eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro ein.

Ermittlungserfolge

Dass es überhaupt zu dem Prozess kam, ist einem der beiden Opfer zu verdanken. Er traf im Nahverkehrsbus auf Thomas V. und erkannte ihn als einen der Angreifer wieder. Er machte ein Foto von Thomas V. und marschierte damit zur Polizei. Die ermittelte dann in der Umgebung des Tatortes und erfuhr, dass Thomas V. und Tony K. dicke Kumpels sind, die oft gemeinsam unterwegs sind. Die Beschreibung Täters mit Tattoo am Hals und Nasenring spielte bei der Polizei scheinbar keine Rolle – vor Gericht dann schon.



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