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news >> 2021 >> 211027_01

27.10.2021

Prozess um Rassismus und Frauendemütigung

Die vier Suffköppe vom Templiner Stadtbahnhof

Prenzlau (ipr) Vier Templiner sind am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht in Prenzlau wegen gemeinschaftlich begangener Volksverhetzung und Beleidigung einer Kongolesin zu Teils empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Werner A. (63), Matthias L. (54) und Rene B. (36) hatten nach eigenen Angaben an diesem 30. September 2020 gegen 13:00 Uhr schon reichlich Schnaps getrunken und können sich eigentlich an nichts erinnern. Der Vierte im Bunde, Marcel E. (26), machte von seinem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen.

Demütigungen

Die vier Männer soffen im Wartehäuschen am Templiner Stadtbahnhof. Als Saker N. auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig auftauchte, hatten die Männer ihr Opfer gefunden. Weil sie auf französisch telefonierte, hieß es "Hier wird deutsch gesprochen." Dazu sollen die Männer gerufen haben. "Neger!" "Du bist hässlich!" "Raus aus Deutschland!" Der Stinkefinger wurde gezeigt. Affengesten und die dazugehörigen Laute durften da natürlich nicht fehlen.

Matthias L. überquerte sogar die Gleise oder besser stolperte über die Gleise, um sich neben Saker N. aufzubauen, über ihren Hintern zu lästern und ihren Körper mit den Händen nachzuformen. Dazu gab es Fickbewegungen mit der Hüfte. "Mach es, mach es!, sollen die Anderen L. angefeuert haben.

Die Demütigungen endeten erst als die Polizei auftauchte. Ein junger Mann hatte sie alarmiert. Er war neben dem Opfer der Hauptbelastungszeuge vor Gericht.

Saker N. sagte, dass sie sich erst wieder sicher gefühlt habe als die Polizei auf dem Bahnhof aufgetaucht sei. Angst verspüre sie aber auch heute noch. Wenn sie allein auf Männer treffe, wechsele sie die Straßenseite. Und sie betrete den Bahnhof seitdem immer erst kurz vor Abfahrt des Zuges.

Die Strafen

Reue zeigten nur die beiden älteren Männer. Matthias L. (54) erhielt als Haupttäter 95 Tagessätze zu je 15 Euro. Rene B. bekam (36) 60 Tagessätze zu je 15 Euro. Werner A. (63) kam mit 45 Tagessätzen zu je 15 Euro davon. Marcel E. (26) traf es heftig 120 Tagessätze zu je 60 Euro. Er ist einschlägig vorbestraft. Er hatte seine letzte Verurteilung wegen Körperverletzung einen Monat vor der Tat. Da E. auch zu seinen persönlichen Verhältnissen schwieg, legte der Strafrichter den brandenburgischen Durchschnittsverdienst zu Grunde. Da er die Strafe kaum bezahlen kann, wird er sie abarbeiten müssen.



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