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news >> 2021 >> 210625_01

25.06.2021

Angeklagter schwänzt Prozess

Strafbefehl erlassen

Prenzlau (ipr) Am Donnerstagmorgen sollte sich ein 20jähriger Prenzlauer wegen Verwendenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Strafrichter verantworten. Weil er zum Prozess nicht erschien, bekam er einen Strafbefehl von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.

Kevin S. wird vorgeworfen im August 2019 im alkoholisierten Zustand (1,6 Promille) "Heil Hitler" gerufen zu haben. Da der Angeklagte nicht erschien, wollte ihn der Richter von der Polizei vorführen lassen. Die Staatsanwältin schlug vor, stattdessen einen Strafbefehl zu erlassen.

Da als einzige Zeugin eine Polizistin geladen war, kann davon ausgegangen werden, dass er "Heil Hitler"m im Beisein dieser Beamtin gerufen hat. Die Jugendgerichtshilfe attestierte dem Heranwachsenden keine Reifeverzögerung. So konnte der Richter dem Antrag der Staatsanwältin folgen und den Strafbefehl erlassen.



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