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news >> 2021 >> 210429_01

29.04.2021

Reichsbürgeralarm am Amtsgericht

Richter zeigt klare Kante

Prenzlau (ipr) Gestern wurde ein Nazi und Reichsbürger vor dem Amtsgericht Prenzlau wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle nach einem überregionalen Treffen der rechten Szene in der Uckermark als "korruptes Stasischwein" bezeichnet hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dirk B. oder Dirk aus der Familie B. wie sein Künstlername als Reichsbürger lautet ist kein Unbekannter in der rechten Szene der Uckermark und Mecklenburg-Vorpommerns. Der langjährige Chef der NPD in Löcknitz (MV) gilt als gewaltbereit und hat einige Haftstrafen wegen Körperverletzung gesammelt. Immer kam er mit Bewährung davon.


Einlasskontrollenfoto: ipr

In den zurückliegenden Jahren hat er sich vom NPDler zum Reichsbürger gemausert. Er hat enge Verbindungen zur Reichsbürgergruppierung "Freistaat Preußen", die dafür bekannt ist, Gerichtsverfahren ihrer Anhänger aufzumischen. Der erste Prozesstag dieses Verfahrens wurde deshalb gleich zu Beginn der Verhandlung auf gestern vertagt. Diesmal befand sich reichlich Bereitschaftspolizei im Gericht, um den zu erwartenden Gerichtsbesuch der Reichsbürger in friedlichen Bahnen zu halten. Was auch gelang.

B. hatte für diesen Prozess eine längere Rede vorbereitet. Er hatte jedenfalls ein mehrseitiges Script in der Hand und übte seinen Text noch fleißig vor Prozessbeginn. Er weigerte sich auf der Anklagebank Platz zu nehmen und stellte lautstark die Legitimation des Richters infrage. Der drohte nach den ersten Sätzen Ordnungshaft an. Und da das keine Wirkung zeigte, verhängte er sie auch. Die anwesenden Polizisten setzten dann ohne größere Proteste die Anweisung des Richters durch.

Die Staatsanwältin konnte dann die knappe Anklage verlesen. Und die zwei als Zeugen geladenen Polizisten in Ruhe ihre Aussagen machen. Lediglich einmal musste der Richter die BesucherInnen ermahnen, sich doch nicht in die Verhandlung einzumischen.


Dirk B. soll aus dem Gerichtssaal geführt werdenfoto: ipr

Durch die Zeugenaussagen wurde klar, dass bei dieser Kontrolle vor knapp zwei Jahren die Polizei noch mehr entdeckte. Auf dem Armaturenbrett des VW-Busses klebte ein Reichsadler mit Hakenkreuz im Siegerkranz. Der Staatsschützer, der an der Kontrolle beteiligt war, beschlagnahmte die Nazi-Devotionalie und erntete wüste Beschimpfungen durch Dirk B. Die Beleidigung "korruptes Stasischwein" soll auch dabei gewesen sein. Außerdem soll B. noch mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Nach den Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft wegen nach ihrer Ansicht fehlender Öffentlichkeit, die Verfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Es blieb die Beleidigung.

Nach den Zeugenaussagen durfte B. in den Gerichtssaal zurück. Kaum hatte er den Mund aufgemacht und seinen Reichsbürgerquatsch abgesondert, wurde er erneut in Ordnungshaft gesteckt. Zu seinen letzten Wort durfte er wiederkommen. Er verzichtete darauf, sich das Urteil anzuhören und verließ diesmal freiwillig den Gerichtssaal.

Beim Strafmaß hatte Staatsanwältin 90 Tagessätze zu je 15 Euro gefordert. Der Richter fand das zu gering und legte noch weiter 30 Tagessätze drauf.



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