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news >> 2021 >> 210309_01

09.03.2021

Eine redselige Angeklagte

Als Laurah ihr Kaninchen stahl

Prenzlau (ipr) Am Freitag wurde vor dem Jugendrichter in Prenzlau das Verfahren gegen eine 21-jährige Berlinerin gegen Auflagen vorläufig eingestellt. Die Frau war wegen Einbruchs und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt.

Die Angeklagte, die ohne Anwalt erschienen war, ließ sich ausführlich zu den Vorwürfen ein.

Der Einbruch

Laurah H. hatte ihr Kaninchen in der Laube einer Freundin deponiert. Sie wollte es zurückhaben, was sich schwierig gestaltete. Sie brach in die Gartenlaube ihrer Freundin ein und holte sich das Kaninchen zurück. Dabei wurde sie erwischt. Ihre Freundin habe gesagt, das Kaninchen sei krank, sie könne das Kaninchen nicht zurückbekommen. Da habe sie es geholt. Acht Tage habe es dann noch gelebt.

Der Paragraf 86a

Laurah H. war schwanger. Sie war vom Freund enttäuscht, weil der weder sie noch das Kind wollte. Sie hatte Alkohol getrunken und war schreiend und fluchend durch die Prenzlauer Friedrichstraße gerannt. Zum Schluss hatte sie auf dem Boden kniend "Hallo Hitler, lass den Krieg beginnen" und "Heil Hitler" gerufen. Sie betonte, sie sei kein Nazi. Sie habe das nur gerufen, weil der Freund ein Ausländer ist. Mittlerweile ist klar, er ist gar nicht der Vater.

Jugendgerichtshilfe

Der Bericht über den Lebenslauf und die Entwicklung der Angeklagten erinnert eher an den Film „Systemsprenger“ als an eine behütete Jugend. Dazu kommt reichlich Drogenerfahrung. Das Kind wurde ihr nach einiger Zeit weggenommen und sie kämpfe gerade darum, es zurückzubekommen.

Als Auflagen muss sie 30 Arbeitsstunden in den kommenden drei Monaten ableisten und fünf drogen-therapeutische Sitzungen besuchen.

Dass Laurah H.aus einer uckermärker Nazi-Familie kommt, blieb im Prozess unerwähnt.



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