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05.03.2012

Spur der Gewalt 05

Das Urteil

Prenzlau (ipr) Am Dienstag wurde ein 20jähriger Nazi vom Prenzlauer Jugendschöffengericht ohne Jugendstrafe aus dem Gerichtssaal entlassen, obwohl er für 2 Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Sachbeschädigung schuldig gesprochen wurde. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Jugendhaft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als Zuchtmittel hat das Schöffengericht für Jordan G. drei Wochen Jugendarrest angeordnet, die allerdings mit der zweieinhalbmonatigen Untersuchungshaft abgegolten sind. Dazu kommen noch 120 Sozialstunden innerhalb von sechs Monaten und jeweils 300 Euro Schmerzensgeld für seine beiden Opfer einen 20jährigen Penkuner und einen 37jährigen Alkoholkranken. Als Reißleine hat das Gericht eine zweijährige Bewährungszeit eingezogen. Jordan G. darf sich nichts zu Schulden kommen lassen sonst droht eine Jugendhaftstrafe. Grundsätzlich ist das Gericht der Linie gefolgt: Für jede Tat, die der Angeklagte eingeräumt hat, wurde er verurteilt. Für jede Tat, die er bestritten hat, wurde er freigesprochen.

Der Staatsanwalt dagegen hatte Jordan G. in allen Anklagepunkten für überführt gesehen. Dazu gehörten dann noch zwei gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzungen und eine Nötigung, bei der er versucht haben soll, einen Tatzeugen einzuschüchtern.

In seinem schriftlich ausgearbeiteten Schlusswort hat der Angeklagte darauf hingewiesen, dass er sich in psychologischer Betreuung befindet, um sein Gewaltproblem zu lösen. Außerdem trinke er seit geraumer Zeit keinen Alkohol mehr. Er habe bereit jeweils 150 Euro an die beiden Gewaltopfer überwiesen.

Das Gericht hat seine Entscheidung Tatvorwurf für Tatvorwurf nachvollziehbar begründet. Der Richter ist allerdings einem Irrtum aufgesessen als er behauptet hat, dass Jordan G. seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft keine Straftat mehr begangen hätte. Am vierten Prozesstag kam der 20-Jährige in einer Runen-Strickjacke, die der Staatsanwalt sofort beschlagnahmen ließ. Auf der Jacke waren Tyr- und Lebensrune zu sehen. Beide Runen sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Reichsführerschulen und Lebensborn.



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