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news >> 2021 >> 210202_01

02.02.2021

Spur der Gewalt 04

Wenn das Opfer keinen Bock hat

Prenzlau (ipr) Derzeit muss sich der 20-jährige Prenzlauer Jordan G. wegen mehrerer Gewalttaten, Bedrohung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Jugendschöffengericht in Prenzlau verantworten. Vergangenen Dienstag fand der achte und höchstwahrscheinlich vorletzte Prozesstag statt.

Erneut ging es um die Vorgänge am 27. April vergangen Jahres vor der Vincentstraße 2 in Prenzlau. Kurz vor neun Uhr soll es einen Angriff auf den mittlerweile als Opfer identifizierten Stefan T. gegeben haben. Beteiligt an der Aktion waren Paul H., Jordan G. und möglicherweise Lukas B. Während Jordan G. den jungen Mann angebrüllt haben soll, soll Paul H. zugeschlagen haben, mit der Faust ins Gesicht. Ein weiterer Zeuge sagte allerdings aus, auch Jordan G. habe ebenfalls zugeschlagen. Der Angriff erfolgte ganze 150 Meter von der Prenzlauer Polizeiwache entfernt.

Da das Opfer kein Interesse daran zu haben scheint, etwas zur Aufklärung beizutragen; der Mann aber auch trotz Haftbefehls bisher nicht gefunden wurde, musste seine damalige Lebensgefährtin in den Zeugenstand.

Immerhin konnte sie beschreiben, dass der Vater ihrer Tochter einmal mit einem von einem Schlag gerötetem Auge bei ihr erschien. Dass später am Abend die Polizei bei ihnen klingelte und er sich vor den Beamten versteckte. Für einen Chrystal Meth Konsumenten wahrscheinlich nichts besonderes. Sie bestätigte, dass ihr Ex-Freund immer eine Messer bei sich trug. Sie erzählte auch, dass Prenzlau eine gefährliche Stadt sei und sie Angst habe. Der Staatsanwalt versuchte herauszubekommen, ob sie vor dem Angeklagten Angst hat, kam da aber nicht weiter. Sie sagte, sie kenne den Angeklagten vom Sehen. Sie kenne auch den Namen. Dass der Name und der Angeklagte zusammengehöre, wisse sie erst seit heute.

Die zweite Zeugin des Tages war die in dem Fall ermittelnde Kriminalbeamtin. Sie sagte, sie habe mehrfach mit Stefan T. telefoniert. Die von ihm angegebenen Anschriften haben nie gestimmt. Sie sagte auch, dass sie mit seiner Lebensgefährtin telefoniert habe. Ihr gegenüber habe sie im Laufe des Gespräches den Namen des Angeklagten genannt. Sie habe gesagt, der Name mache ihr Angst. Ein Aussage, die Stefan Ts. Lebensgefährtin in ihrer Aussage eher verallgemeinert hat, unabhängig von Jordan G.

Die Kriminalbeamtin wurde am Dienstag spontan in den Zeugenstand geholt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Begründet wurde das vom Staatsanwalt mit den Gesprächsprotokollen, die die Beamtin von ihren Telefonaten mit Stefan T. und dessen ehemaliger Lebensgefährtin angefertigt hat. Der Verteidiger von Jordan G. beschwerte sich daraufhin zu recht, dass das Gericht diese Gesprächsprotokolle nicht weiter geleitet hat. Die Gerichtsverhandlung wurde dann unterbrochen, um dem Verteidiger Akteneinsicht zu gewähren.

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