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21.10.2020

Hitlerbild als Weihnachtsgruß

Strafe erheblich verringert

Schwedt (ipr) Der Prozess um einen Nazi-Weihnachtsgruß in einer Whatsapp-Gruppe des Online-Magazins "tantower wordpress.de" endete gestern vor dem Amtsgericht Schwedt mit einem Schuldspruch. Statt eines Strafbefehls über 40 Tagessätze zu je 50 Euro, dem der Angeklagte widersprochen hatte, gab es eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


foto: ipr

Ein Administrator der geschlossenen Whatsapp-Gruppe "TWP aktuell" hatte zu Heiligabend einen besonderen Gruß verschickt. Darauf zu sehen war ein Bild von Adolf Hitler, im Hintergrund das Hakenkreuz. Titel: "Der Führer wünscht allen Deutschen Frohe Weihnacht." Und zu Silvester hatte derselbe Mann martialisch nachgelegt "Der Deutsche rutscht nicht sondern marschiert ins neue Jahr". Diesmal allerdings mit dem Foto einer Wehrmachtskapelle ohne Hakenkreuz.

Reuiger Sünder


foto: ipr

Vor Gericht gestand der Sozialberater und "tantower wordpress"-Autor seine Verfehlung ein. Andreas S. fand aber so recht keine Erklärung, kein Motiv für sein – wie er es beschrieb – spontanes und unbedachtes Handeln. Das ehemalige Mitglied von "Die Linke" nannte Versatzstücke seiner Biografie. Er verwies auf seine Arbeit als Journalist beim "tantower wordpress", Leiter der Schwedter Flüchtlingsunterkunft, Schöffe am Jugendschöffengericht in Schwedt. All dies sollte belegen, dass dem 38-Jährigen kein Funken Nazi-Gesinnung anhaftet.


foto: ipr

Das sahen Staatsanwalt und Strafrichterin dann auch so. Das sei keine Überzeugungstat, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Allerdings fragte auch niemand nach, aus welcher Motivation heraus der Angeklagt eine Woche später das Wehrmachtfoto mit dem chauvinistischem Gehabe nachschob, das er gemeinsam mit dem Hitlerbild per E-Mail von einem polnischen Bekannten aus Gartz erhalten haben will.

Der Staatsanwalt forderte für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Verteidiger bat darum von einer Strafe abzusehen. Die Strafrichterin verurteilte den Angeklagten zu einer Verwarnung mit Stafvorbehalt von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das ist die mildeste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Wenn Andreas S. sich ein Jahr bewährt, muss er nichts zahlen.

siehe auch Weihnachtsgrüße der nur-deutschen Art



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