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17.03.2020

Alter Bekannter vor Gericht

Ein "Sieg Heil" bringt sieben Monate Haft

Prenzlau (ipr) Der erste Artikel auf gegenrede.info über eine Tat von Ramon A. erschien am 12.08.2008 mit dem Titel "Hipphopper den Kiefer gebrochen". Dies hier ist der 38. Artikel seit Beginn von gegenrede.info in dem der Nazi auftaucht. Am Montag ist der 30-Jährige vor dem Amtsgericht in Prenzlau wegen eines vergleichsweise harmlosen "Sieg Heil" zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


zumfoto: ipr

Ramon A. hatte am 14.11.2019 das Gefängnis verlassen. Er hatte eine neunmonatige Haftstrafe abgesessen, weil er gemeinsam mit Kumpel Andy E. vor laufenden Überwachungskameras im Prenzlauer Marktkauf aus Getränkebüchsen eines österreichischen Herstellers voller Lust ein Hakenkreuz gebastelt hatte.

Neun Tage später

Polizisten werden gegen vier Uhr Morgens zu einem Einsatz wegen Ruhestörung ins Prenzlauer Obdachlosenheim gerufen. Die Beamten folgen dem Lärm in den ersten Stock und stoßen in einem Zimmer auf fünf Personen, die Trinken, reden und laute Musik hören. Und die so gar nicht bereit sind, die Musik leiser zu stellen und sich ruhiger zu verhalten. Einer von denen ist Ramon A. Er trägt am Revers seiner Bomberjacke zwei Anstecknadeln mit Hakenkreuzen. Darauf angesprochen, steckt Ramon A. die Anstecknadeln in die Tasche, nicht ohne anzumerken, dass dies drinnen nicht verboten sei.

Die Polizisten lösen die Feier auf und schicken die Partygäste nach Hause, nicht ohne ihren Abgang zu beobachten. Ramon A. lässt den Macker raushängen und ruft "Sieg Heil" und "Fette Beute". Die Polizisten lassen die Handschellen klicken und Ramon A. verbringt den Rest der Nacht auf dem Revier. Schon im Streifenwagen habe er Reue gezeigt und reflektiert, dass er wohl Mist gemacht habe, berichtet ein Polizeibeamter im Zeugenstand. Er habe sich wohl vor seinem Kumpeln beweisen wollen. Im Gerichtssaal sagte Ramon A. dazu nichts. Er machte von seinem Recht Gebrauch zu schweigen.


Sitzenfoto: ipr

Konsequenzen

Für Ramon A. bedeutet dieser Vorfall eine Anklage wegen des Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in einer Versammlung. Damit sind die beiden Anstecker am Revers der Bomberjacke gemeint. Und das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eben jener Ruf "Sieg Heil" auf der Straße vor dem Obdachlosenheim.

Für den ersten Teil beantragte der Staatsanwalt Freispruch. Das war keine Versammlung, eher ein Besäufnis. Für den zweiten Teil forderte er zehn Monate Haft. Ramon A. handle aus innerer Überzeugung. Das zeigen die beiden Anstecker und das zeige auch das T-Shirt, das er in jener Nacht unter seiner Bomberjacke versteckte. Es war schwarz, bedruckt mit weißen Doppelsigrunen und Hakenkreuzen.


verdammtfoto: ipr

Der Verteidiger plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe. Im Knast bessere man sich nicht.

Die Strafrichterin folgte da der Anklage. Zu viele Vorstrafen, zu viele davon einschlägig. Sechzehn Einträge im Bundeszentralregister. Dazu ein Überzeugungstäter. Sieben Monate Haft, Bewährung ausgeschlossen.

Nachtrag

Die Beweisaufnahme begann mit einer Erklärung der Richterin. Sie teilte mit, dass ein Zeuge am Wochenende von der Ehefrau des Angeklagten bedroht worden sei. Auch habe der Angeklagte eine bedrohende Sprachnachricht aufs Handy des Zeugen geschickt. Der habe nun Angst um sich und seine Familie.

Ramon A. erklärte sich bereit, während der Vernehmung des Zeugen, den Saal zu verlassen. Letztendlich wurde auf die Aussage des Zeugen verzichtet.


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