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14.02.20120

Bei Facebook liken, heißt öffentlich weiterverbreiten

Facebook User sollten die Finger von kritischen Likes lassen

Schwedt (ipr) Am Donnerstag musste sich ein Angermünder vor dem Amtsgericht wegen des öffentlichen Verwendens von Hakenkreuzen auf Facebook verantworten. Er hatte zuvor einen Strafbefehl erhalten und dem widersprochen.

Dem 29-Jährigen wird zur Last gelegt, auf dem Facebook-Profil eines Dritten für jeden Nutzer des sozialen Netzwerks abrufbar eine Bilddatei mittels Like- Button markiert und sich dadurch deren Inhalt zu eigen gemacht zu haben. Das Bild soll einen Touristenbus gezeigt haben, der mit Hakenkreuz, Reichsadler mit Hakenkreuz sowie einer idealisierten Darstellung eines Portraits Adolf Hitlers versehen war.


screenshot: ipr

Der Angeklagte bestritt nicht, das Bild geliked zu haben. Allerdings habe er für sein Like einen Smiley ausgewählt. Er habe das Bild als sarkastisch empfunden und wollte das mit dem Smiley mit der Träne zum Ausdruck bringen. Der Smiley mit Träne bedeutet bei Facebook eigentlich "traurig" und wäre somit eine Kritik an der Darstellung und nicht eine zustimmende Weiterverbreitung von Hakenkreuzen. Der Anwalt des 29-jährigen ehemaligen Stabsunteroffiziers der Bundeswehr sprach dann auch von Einstellung des Verfahrens. Dem wollten Richterin und Staatsanwalt nicht folgen. Dem Angeklagten fehlten auch die richtigen Worte, um sein Anliegen plausibel zu erklären.

Die Richterin schlug vor, den Widerspruch zurückzuziehen. Der Angeklagte willigte auf Anraten seines Anwalts ein. So bleibt es für den Mann bei einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro.



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