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news >> 2019 >> 191114_01

14.12.2019

Xenophober Tantower vor Gericht

Afghanische Familie massiv bedrängt

Schwedt (ipr) Am Dienstag ist ein Tantower vor dem Amtsgericht in Schwedt zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass der Mann eine Nachbarsfamilie mit falschen Verdächtigungen und übler Nachrede überzogen hat.

Egon V. wirkt wie ein alteingesessener Uckermärker wie er da so sitzt auf der Anklagebank. Seiner Verteidigerin gesteht für ihn die Tatvorwürfe. Sie kenne ihn schon seit sieben Jahren, sein IQ sei etwas unter dem Durchschnitt wird sie später in ihrem Plädoyer erklären. Das spräche dagegen, ihn selbst reden zu lassen. Sein IQ hat aber ausgereicht, um einer seit mehreren Jahren im selben Haus wohnenden Zuwanderefamilie aus Afghanistan beim Jobcenter mehrfach mit der Behauptung anzuschwärzen, die Familie würde mit ihren Kindern da gar nicht wohnen und damit Leistungsbetrug betreiben. Infolge der falschen Anschuldigungen gab es immer wieder Hausbesuche und Nachforschungen durch die Mitarbeiter des Jobcenters.

Irgendwann war klar, dass Egon V. mit seinen Falschbehauptungen nicht mehr weiterkommen würde. Seine Opfer hatten Anzeige erstattet. Er hatte sogar einen ersten Prozess verloren und musste eine Geldstrafe bezahlen. Er war zur Polizei geladen, um zu den jetzigen Vorwüren auszusagen. Dort gab er dann zu Protokoll, dass seine Nachbarin vor dem Haus mit einem Mann rumknutscht, der nicht ihr Ehemann ist. Er will sogar Sexspiele gesehen haben bei denen die Frau Sack und Penis ihres Sexgespielen in die Hand genommen hat. Ekelig war dann für ihn, dass die Frau dann das Treppengeländer angefasst hat, das er auch immer Anfasst.

170 Tagessätze zu je 15 Euro werden den Hartz 4 Empfänger die nächsten Jahre beschäftigen. Die Strafrichterin gab dem früheren Traktoristen mit auf dem Weg, sollte er die Familie nicht in Ruhe lassen, käme er um eine Haftstrafe nicht mehr herum.

Sein 35-Jähriges Opfer arbeite ehrenamtlich als Dolmetscherin in der Flüchtlingsarbeit. Ob aber Fremdenfeindlichkeit als Motiv bei Egon V. vorhanden ist, ließen Staatsanwalt und Strafrichterin offen. Bei der Strafzumessung spielte es keine Rolle.


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