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news >> 2018 >> 180306_01

06.03.2018

Presse-Verprügeln scheint auch bei Gericht in Mode zu kommen

Polizist vom Vorwurf der Strafvereitelung freigesprochen

Schwedt (ipr) Im Zweifel für den Angeklagten hieß es gestern beim Freispruch eines Schwedter Polizisten wegen versuchter Strafvereitelung im Amt vor dem Landgericht in Neuruppin. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht in Schwedt war er noch verurteilt worden.

Sven G. war vorgeworfen worden im Zusammenhang mit Nazi-Gegröle vor einer Schwedter Turnhalle nach einem Futsal-Turnier im Oktober 2014, die Namen von Zeugen und möglichen Tätern nicht festgestellt zu haben.

Nach Ansicht des Gerichtes konnte dem heute 47 Jährigen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er die Worte "Heil Hitler" bei Erteilen des Einsatzbefehls gehört hatte. Er selbst bestritt immer wieder, dass die strafbaren Begriffe genannt worden seien. Er ginge lediglich von einer Ruhestörung und nicht von einer Straftat aus als er sich Mit einem Kollegen in Richtung Einsatzort auf den Weg machte. Und der war zum Zeitpunkt der Einsatzvergabe gar nicht im Raum.

Die beiden Kollegen von Sven G., die den Befehl vorgelesen beziehungsweise die mit Strafe belegten Worte gehört hatten, erschienen dem Gericht bei Betrachtung der verschiedenen Anhörungen und Gerichtsaussagen nicht überzeugend genug, um den Mann verurteilen zu können. Der Freispruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Es war nicht das erste Mal, dass Sven G. eine Nähe zu Rechtsextremisten vorgeworfen wurde. 2005 hatte er an einem Nazi-Aufmarsch in Halbe teilgenommen. Ein Jahr später war er dann in Seelow als Teilnehmer von Kollegen gesichtet worden. Dafür hatte er einen Verweis erhalten. Seine Klagen dagegen hatte er in letzter Instanz verloren. Sein Verteidiger versuchte ihn in seinem Plädoyer bezüglich der Nazi - Demoteilnahme als Opfer verleumderischer Kollegen und der bösartigen Presse darzustellen.


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