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news >> 2018 >> 180227_01

27.02.2018

Staatsanwaltschaft geht in Revision

Drei deutsche Feiglinge gehen straffrei aus

Neuruppin (ipr) Ein heute 42-jähriger Templiner ist in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Neuruppin vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung frei gesprochen worden.

Dem Gericht mangelte es an Beweisen, dass der Bernd B. im Januar 2016 mit zwei weiteren Männern eine 62-jährige Dozentin im Templiner Haus der Jugend und Kultur überfallen hatte. Dabei wurde die Frau gegen eine Steintreppe geschleudert und ihr Handy zerstört. Bernd B. hat die Tat immer bestritten.

Die erste Verhandlung

Im April 2017 sah das noch ganz anders aus. Vor dem Amtsgericht Prenzlau wurde der Service-Techniker zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem sprach das Gericht dem Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zu und das Geld für ein neues Handy.

Unbestritten ist, dass drei alkoholisierte Männer am 20. Januar 2016 abends gegen viertel Zehn in der Villa 2.0 aufgetaucht und im Flur des Gebäudes auf die Dozentin des Templiner Kunstvereins gestoßen waren. Sie hatte gerade ihren Töpferkurs beendet. Sie war allein und wollte das Haus verlassen.

Das ließen die drei Männer nicht zu. Sie wollten wissen, ob man in den Räumen Billard spielen könne. Danach fragten sie, ob hier Kanaken seien. Und dann erklärte der Wortführer der Gruppe, man wolle nicht, dass ihre Töchter von den Kanaken gefickt werden.

Die Dozentin erklärte den Männern, dass sie am nächsten Tag wiederkommen müssten, um mit den Verantwortlichen vom Jugendhaus zu reden. NPD Flyer flogen durch den Flur. Sie hatte Angst, blieb aber ruhig. Sie hatte die Männer schon wieder vor dem Gebäude. Nur ein Fuß verhinderte, dass sie die Haustür schließen konnte. Als sie sagte, sie rufe jetzt die Polizei, eskalierte die Situation. Die Tür flog auf, das Handy durch die Luft, die Frau auf die Treppenstufen.

Für den Staatsanwalt und den Richter war entscheidend, dass Bernd B. vom Opfer ohne jeglichen Zweifel als Schläger wiedererkannt wurde. Ihre Mimik sei eindeutig gewesen, erläuterte ein Polizeibeamter, als sie den Täter bei der Vorlage zahlreicher Fotos entdeckte.

Die Berufungsverhandlung

Gegenrede.info war am vergangenen Mittwoch nicht im Gerichtssaal in Neuruppin. Eine Prozessbesucherin berichtet: „Man sprach ihn aufgrund mangelnder Beweise frei. Bei der Wiedererkennung des Tatverdächtigen durch die Geschädigte über ein Lichtbild, das schon einige Jahre älter war, gab es Unklarheiten. Die Dame hat ihn bei der Vorlage verschiedener Lichtbilder sofort wiedererkennt, hatte bei ihrer ersten Befragung am Tatabend allerdings nicht angegeben, dass er Ohrringe trug......Was bitte soll ich /man davon halten? Der Richter sprach in seiner Begründung von Zweifel an seiner Unschuld, konnte sich jedoch nicht für eine Verurteilung entscheiden.

Der Angeklagte war der Einzige, der ermittelt werden konnte. Ein zweiter infrage Kommende bekam von seiner Lebenspartnerin bezüglich seines Aufenthaltes zur Tatzeit ein Alibi. Der dritte Beteiligte wurde von den anderen beiden gedeckt und konnte so erst gar nicht ermittelt werden. … Man hat sie gestern über drei Stunden durchgängig als Zeugin befragt. Sie war sichtlich gezeichnet von dieser Zeit der Befragung.“

Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.



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