[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2017 >> 170607_01

07.06.2017

Hass im Netz

Srafbefehl widersprochen

Schwedt (ipr) Ein 41-jähriger Angermünder muss sich demnächst vor dem Amtsgericht Schwedt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in der Öffentlichkeit verantworten. Der Mann hat auf seinem Facebook-Profil ein Hakenkreuz gezeigt. Um das zu ahnden, bedarf es keiner neuen Gesetze.


Mit Hakenkreuz den Bundespräsidenten verunglimpfenscreenshot: ipr

Die für Online-Straftaten zuständige Staatsanwaltschaft in Cottbus war eigentlich der Meinung, dass ein Strafbefehl genügen würde. Das Amtsgericht war dem gefolgt und hat einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro erlassen. Doch da hat man die Rechnung ohne den Tierfreund Jan L. gemacht. Trotz eindeutiger Beweislage, hat er dagegen Widerspruch eingelegt.

Seit August 2016 hatte Jan L. das Hakenkreuz auf seinem Profil präsentiert. Über mehrere Wochen waren dort auch Sätze wie "Dreck Schwein - alle vergasen. hh – Buchenwald!!! - Arbeit macht frei" zu lesen.

Das ungeliebte Kreuz und die KZ-Kommentare passen in das Profil von Jan L. Er verbreitet dort Hetze gegen Flüchtlinge und gibt der Holocaustleugnerin Ursula Haverkamp Raum über das "jüdische Zeitalter der Lüge" zu schwadronieren und ihre absurden Ideen von der Ausrottung des deutschen Volkes durch die Juden zu verbreiten.



Ihre Meinung

zurücknach oben