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news >> 2017 >> 170527_01

27.05.2017

Templin: Drei stramme Männer gegen 62-jährige Frau

Nur einer muss sich vor Gericht verantworten

Prenzlau (ipr) Wegen des Überfalls auf eine Dozentin im Templiner Haus der Jugend und Kultur ist ein 41-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Prenzlau zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem sprach das Gericht dem Opfer 3000 Euro Schmerzensgeld zu und das Geld für ein neues Handy. Die Verhandlung fand bereits Ende April statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bernd B. im Januar 2016 mit zwei weiteren Männern die 62-Jährige überfallen hat. Dabei wurde die Frau von dem Service-Techniker gegen eine Steintreppe geschleudert und ihr Handy zerstört.

Die drei alkoholisierten Männer waren abends gegen viertel Zehn in der Villa 2.0 aufgetaucht und im Flur des Gebäudes auf die Dozentin des Templiner Kunstvereins gestoßen. Sie hatte gerade ihren Töpferkurs beendet. Sie war allein und wollte das Haus gerade verlassen.

Das ließen die drei Männer nicht zu. Sie wollten wissen, ob man in den Räumen Billard spielen könne. Danach fragten sie, ob hier Kanaken seien. Und dann erklärte der Wortführer der Gruppe, man wolle nicht, dass ihre Töchter von den Kanaken gefickt werden.

Die Dozentin erklärte den Männern, dass sie am nächsten Tag wiederkommen müssten, um mit den Verantwortlichen vom Jugendhaus zu reden. NPD Flyer flogen durch den Flur. Sie hatte Angst, blieb aber ruhig. Sie hatte die Männer schon wieder vor dem Gebäude. Nur ein Fuß verhinderte, dass sie die Haustür schließen konnte. Als sie sagte, sie rufe jetzt die Polizei, eskalierte die Situation. Die Tür flog auf, das Handy durch die Luft, die Frau auf die Treppenstufen.

Bernd B. wollte sich anfangs zu den Vorwürfen nicht äußern. Später erklärte er, dass er nichts mit der Tat zu tun hätte.

Die Polizei war auf den Mann aufmerksam geworden, weil er zwei Tage nach der Tat im angetrunkenen Zustand den Gemeinschaftsraum des Jugendhauses betrat und sich darüber aufregte, dass Menschen, die sich für Deutsche einsetzten als Nazis beschimpft würden. Außerdem ärgerte ihn, dass die Flüchtlinge Abfall in seinem Wohnviertel hinterließen.

Für den Staatsanwalt und den Richter war entscheidend, dass Bernd B. vom Opfer ohne jeglichen Zweifel als Schläger wiedererkannt wurde. Ihre Mimik sei eindeutig gewesen, erläuterte ein Polizeibeamter, als sie den Täter bei der Vorlage zahlreicher Fotos entdeckte.

Der Staatsanwalt sprach von einer menschenverachtenden und fremdenfeindlichen Tat und forderte Knast ohne Bewährung. Der Verteidiger hielt es für abwegig, dass jemand zwei Tage nach einem Angriff wieder am Tatort auftaucht, um zu pöbeln und forderte deshalb Freispruch.

Beide Seiten waren mit dem Richterspruch unzufrieden. Deshalb gingen auch beide Seiten in die Berufung.



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