[home]   [hintergrund]   [forum]   [blog]   [impressum]
<h1>info-portal rechtsextremismus</h1>
Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark
 
[news]
news >> 2017 >> 170314_01

14.03.2017

III. Weg Jünger leugnet seine Partei

50 + 60 + 60 = 110

Schwedt (ipr) Am Donnerstag vergangener Woche ist ein Nazi aus Angermünde wegen dreier Straftaten zu einer Gesamtstrafe von 110 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als die Richterin zum Schluss der Verhandlung den Angeklagten fragte, ob er sich denn politisch engagiere, verneinte das Matthias J. und tat dabei so, als wäre derartiges für ihn unvorstellbar. Dabei war der Admin der Facebook-Gruppe "Uckermark gegen Überfremdung und Asylmissbrauch" erst Ende Dezember vor dem Angermünder Tierheim in der Uniform der elitären Nazi-Partei Der III. Weg gemeinsam mit dem Parteigranden Matthias Fischer und drei weiteren Personen aufgetaucht, um dort Tierfutter zu spenden. Zwar ist er auf dem Propagandafoto verpixelt, nur nützt das bei ihm nichts.

Verstoß gegen das Vermummungsverbot


Beide Vermummte wurden erkanntfoto: ipr

Bei der leicht militanten Nazi-Demo gegen Flüchtlinge in Angermünde im Januar 2015 meinte er sich mit einem schwarzen Schal vor dem neugierigen Kameramann des RBB schützen zu müssen, um nicht erkannt zu werden. Das war seine Begründung vor Gericht und damit auch sein Schuldeingeständnis. Erkannt wurde er trotz Vermummung von Polizisten, die sich den Filmbeitrag anschauten. 50 Tagessätze brachte ihm das ein.

Verwenden von Kennzeichen verfassungswi- driger Organisation in der Öffentlichkeit

Im zweiten Anklagepunkt wurde ihm vorgeworfen, Nazi-Techno von DJ Hitler in seiner Garage abgespielt zu haben. Wer es nicht kennt, kann sich die "Sieg Heil"-Rufe, Hitler- oder Göbbelssprüche bei You Tube anhören. Dummerweise stand das Garagentor offen und die Techno-Mucke schallte so laut durch die laue Sommernacht, dass Anwohner beziehungsweise deren Gäste davon wach wurden und sich zur Lärmquelle aufmachten.

Einigte man sich bei der ersten Beschwerde bei einem Bier auf eine Reduzierung der Lautstärke und ein geschlossenes Garagentor, wurde es bei dem erneuten Anschwellen des Lärmpegels etwa eine Stunde später schon etwas handgreiflicher. Dabei zog Matthias F. wohl den Kürzeren. Und auch der Stecker wurde gezogen. Allerdings in einer endgültigeren Variante. Das wollte der Stolz des kommenden Reiches wohl nicht auf sich sitzen lassen. Der 29-Jährige sammelte seine Truppen, um seinem Kontrahenten einen Besuch abzustatten. Die hatten auf derartigen Besuch gar keinen Bock und riefen die Polizei.


Rechts der kleine Matthias.screenshot: ipr

Zwar bestritt Matthias F., Nazi-Musik in der Öffentlichkeit gehört und abgespielt zu haben, nur glauben wollte das ihm die richterin aufgrund der Zeugenaussagen nicht. Dafür gab es 60 Tagessätze.

Unerlaubter Waffenbesitz als Kollateralschaden

Das Abspielen der Nazi-Musik zog knapp zwei Monate später zur Beweissicherung Staatsbesuch in der Wohnung und der Garage von Matthias J. nach sich. Zwar fand die Polizei ein Handy, aber Musik war darauf nicht zu finden. Was nach zwei Monaten nicht wirklich verwundert.

Stattdessen förderte ein Blick ins Schlafzimmer einen Schlagring zum Vorschein. Laut Angeklagten soll den ein Freund dort vergessen haben. Für das Gericht eine Schutzbehauptung. Ein Polizist im Zeugenstand erklärte, dass der metallene Schlagring gut sichtbar unter dem Bett lag, ohne dass man sich hätte bücken müssen, um ihn zu entdecken. Das machte dann weitere 60 Tagessätze aus.

Juristenmathe

Aus den drei Einzelstrafen wurde dann vom Gericht eine Gesamtstrafe gebildet. Die Faustregel lautet dabei: Die höchste Strafe plus die Hälfte der beiden anderen Strafen. 50 + 60 + 60 wurden so zu 110 Tagessätze zu je 15 Euro addiert.



Ihre Meinung

zurücknach oben