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news >> 2017 >> 170124_01

24.01.2017

Prozess um Hasskommentar im Netz

Von "Asylschnorrern" zu "Asylmenschen"

Angermünde (ipr) Ein 19-Jähriger aus Angermünde ist heute vor dem Amtsgericht Schwedt wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte vor einem Jahr im Internet gegen Flüchtlinge gehetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Internet ist ein öffentlicher Raum. Wer im Netz Straftaten begeht, muss damit rechnen, dass er für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird. Viele scheinen das nicht nicht zu realisieren und poltern munter drauf los. "Fotzen, die können sich ma verpissen Asylschnorrer" postete der damals 18-Jährige W. als Kommentar zu einem Zeitungsartikel, den er auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil geteilt hatte.

Ob er angezeigt worden oder ob ein Polizist zufällig während einer verdachtsunabhängigen Netzstreife auf diesen Kommentar gestoßen ist, ist in der heutigen Verhandlung nicht klar geworden. Auf die Frage des Richters wie es denn zu diesem Kommentar gekommen sei, fand W. allerdings keine Antwort. Immerhin brachte er die Worte "auch Asylmenschen brauchen Hilfe" über seine Lippen.


W. auf der Nazi-Demo gegen Flüchtlingefoto: ipr

Das war vor zwei Jahren noch ganz anders. Im Januar 2015 beteiligt er sich an einer Demonstration von etwa 50 Nazis gegen das Angermünder Übergangsheim für Asylbewerber. Angemeldet worden war die Demonstration vom NPD - Keistagsabgeordneten David Weide. Die Aggressivität auf dieser Veranstaltung war enorm. Schon im Vorfeld attackierte David Weide einen Kameramann des RBB und gab damit die Richtung vor. Es war eine ähnliche Aggressivität wie sie in den Worten von W. auf seinem Facebook-Profil zum Ausdruck kommt.

Auf der Demo verstieß W. gegen das Vermummungsverbot. Das Verfahren vor dem Jugendrichter wurde 2016 gegen eine Arbeitsauflage von 80 Stunden eingestellt.

Die Lebenssituation von W. hat sich mittlerweile verändert. Er ist Vater geworden, hat einen Minijob und plant mit seiner Freundin und dem Kind zusammen zu ziehen. W. hat die Tat gestanden und sich von dem Kommentar distanziert. Das war für Richter und Staatsanwalt wichtig. Das Gericht verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro. Dazu kommen die Verhandlungskosten, da er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wurde.

Wer das Facebook-Profil von W. besucht, wird bemerken, dass er derzeit keine politische Ambitionen hat. Im Zentrum seines Mitteilungsbedürfnisses stehen seine Freundin und seine Tochter. Wer allerdings etwas tiefer scrollt, wird doch etwas politisches finden. Dort steht dann: "Anti-Antifa – gegen den Terror der Antifa".



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