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news >> 2016 >> 161103_01

03.11.2016

Zweiter Ekel-Nazi vor Gericht

Die Zeit der Strafbefehle ist vorbei

Berlin (ipr) Der Nazi Christoph Sch., der als mutmaßlicher "S-Bahn-Pinkler" für Empörung sorgte, ist im April zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Jetzt stand sein Mittäter, der ehemalige Templiner Robert S., vor Gericht und ist wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu 14 Monaten Haft verurteilt worden.

Die beiden Nazis haben am 22. August 2015 eine vermutlich aus Osteuropa stammende Frau und ihre Kinder fremdenfeindlich beleidigt. "Scheiß Asylantenpack", "Heil Hitler, ihr Juden" und "Wir sind die Herrenrasse und ihr keine Arier" waren die von Zeugen des Vorfalls gehörten Worte.


Robert S. wird auf einer Bärgida-Demo überprüftfoto: s. kohlhuber

Dazu sollen die Kinder bespuckt worden sein. Christoph Sch. hat sich nach Auffassung des Gerichtes dazu noch entblößt. Das Anpinkeln der Kinder konnte ihm nicht nachgewiesen werden, da sich die Opfer der Ekel-Attacke nie bei der Polizei gemeldet haben. Es wurde gar nicht erst angeklagt.

Robert S. ist in der Uckermark kein Unbekannter. Er wird sich demnächst wegen des Abfackelns von Wahlplakaten in Templin vor dem Prenzlauer Amtsgericht zu verantworten haben. Einem unter großen Mühen zugestellten Strafbefehl hat er widersprochen.

Im September 2014, kurz vor der Landtagswahl, hatte der heute 38-jähgrige Mann in Templin Wahlplakate abgefackelt. Kurz darauf konnte ihn die Polizei als Tatverdächtigen ermitteln. Robert S. war geständig. Er gab an aus Ärger über die Regierungspolitik von SPD und die Linke aktiv geworden zu sein.

Der offiziell in Berlin Spandau lebende Nazi war zuletzt wieder in Templin aktiv. Im Juli war er dabei als es zu Angriffen auf syrische Flüchtlinge am Templiner Busbahnhof kam. Zuletzt fiel er Anfang Oktober auf, weil er beim Grölen von Nazi-Parolen und Zeigen des Hitlergrußes beobachtet und von der Polizei aufgegriffen worden war.



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