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news >> 2015 >> 151119_01

19.11.2015

AfD-Kreischef demnächst wegen Volksverhetzung vor Gericht

Strafbefehl widersprochen

Prenzlau (ipr) Weil er einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung über 5000 Euro widersprochen hat, muss sich ein Templiner AfD-Politiker demnächst vor Gericht verantworten. Er hatte im Wahlkampf 2014 eine antisemitische Karikatur im Netz veröffentlicht.

Die für Internetkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus hatte bereits im März beim Amtsgericht Prenzlau einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu 50 Euro wegen Volksverhetzung beantragt. Jan-Ulrich Weiß hatte im Wahlkampf 2014 eine antisemitische Karikatur auf seinem Facebook-Profil veröffentlicht. Acht lange Monate später wurde der Strafbefehl nun erlassen. Jan-Ulrich Weiß habe Widerspruch eingelegt, so ein Gerichtssprecher. Es komme nun zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Prenzlau.

Die Collage zeigte ein Bild des jüdischen Bankiers Jacob Rothschild und der geldgierigen Figur "Mr. Burns" aus der Serie "Die Simpsons". Daneben wird Rothschild im Stil von Verschwörungsfantasien als reich, den weltweiten Finanzsektor kontrollierend und Politik und Medien steuernd dargestellt. Weiß selbst hatte den Antisemitismus-Vorwurf immer zurückgewiesen.

Auf Betreiben von AfD-Landeschef Alexander Gauland sollte Weiß aus der Partei ausgeschlossen werden. Dies scheiterte am Landesschiedsgericht, es entschied, dass die Karikatur zumindest nicht eindeutig antisemitisch sei und Weiß kein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden könne.

Weiß hatte nach der Landtagswahl im September 2014 zwischenzeitlich Chancen, in den Landtag zu kommen. Der damals 39-Jährige sollte als Nachrücker für den kurz nach der Wahl zurückgetretenen AfD-Abgeordneten Stefan Hein in den Potsdamer Landtag einziehen.


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