Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
10.10.2015 Shake Hands im GerichtssaalFlüchtlinge bedroht und beschimpftPrenzlau (ipr) Ein Templiner Nazi ist am Freitag vor dem Amtsgericht Prenzlau in einem beschleunigten Verfahren zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Dem 32-Jährigen war vorgeworfen worden Flüchtlinge bedroht, beleidigt und dazu "Sieg Heil" gebrüllt zu haben. Die Haftstrafe ist auf dreieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass Marcel H. sich am 16. September die Hacke vollgesoffen hatte. Einen Liter Schnaps innerhalb von zwei Stunden soll er vor dem Vorfall in sich hineingeschüttet haben. Dafür gab es drei Zeugen. 3,5 Promille könnte er damit im Blut gehabt haben. Aus juristischer Sicht könnte das Schuldunfähigkeit bedeuten. Um das zu verhindern, gibt es im Strafgesetzbuch den Paragraphen 323a "Vollrausch": "Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist." Statt ihn nun wegen Volksverhetzung, Bedrohung oder Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Rechenschaft zu ziehen, wurde er wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Vollrausches verurteilt. Der Liter Schnaps erklärt natürlich warum sich Marcel H. nicht an seine Taten erinnern kann. Zum Glück hatte eines der Opfer die Handykamera angemacht und den Vorfall aufgenommen. Marcel H. konnte so im Gerichtssaal sehen und hören wie er sich aus dem Autofenster lehnt und die Worte "Kanacken" und "Sieg Heil" in Richtung der drei Iraner brüllt. Marcel H. entschuldigte sich sofort bei dem Iraner für den Blödsinn, den er da gemacht hatte. Der Iraner nahm die Entschuldigung an und sagte, dass er den Templinern dankbar ist, dass er als Gast dort sein darf. Das gelte auch für den Angeklagten. Der Nazi und der Flüchtling reichten sich die Hände. Dass brachte Marcel H. die positive Sozialprognose und eröffnete dem Gericht die Möglichkeit, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. ______________________________________ Horschte schrieb am 13.10.2015 Irmerla Mensah-Schramm schrieb am 10.10.2015 ______________________________________ Ihre Meinung |