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news >> 2015 >> 150630_01

30.06.2015

Zwei Nazis in Bernau vor Gericht

Einmal im Leben Polizei spielen

Bernau (ipr) Ein Barnimer NPD-Kreistagsabgeordneter ist gestern vor dem Amtsgericht Bernau wegen Amtsanmaßung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter in diesem Verfahren ist vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden. Beide Rechtsextremisten gehören zur Bruderschaft "Barnimer Freundschaft". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

60 Tagessätze zu je 10 Euro hielt das Gericht für angemessen. Marcel Z. war vorgeworfen worden, sich am 17. April 2014 in Panketal gegenüber einem Jugendlichen als Polizist ausgegeben und dessen Personalausweis an sich genommen zu haben. Der Jugendliche hatte zuvor ein NPD-Wahlplakat abgerissen. Nachdem das erneute Aufhängen des Plakates nicht gelang, übergab Marcel Zech den Ausweis an eine weitere nach Auffassung des Gerichts unbekannte Person, die dann mit dem Jugendlichen beiseite trat und ihm einen Faustschlag verpasste. Nach dem Schlag gab das Opfer Fersengeld und alarmierte bei der ersten Gelegenheit die Polizei.

Obwohl das Opfer Matthias B. als Schläger wiedererkannt haben will, reichte das dem Gericht für eine Verurteilung nicht aus. Während zwei Zeuginnen Marcel Z. im Gerichtssaal als vermeintlichen Polizeibeamten identifizierten, konnten sie über den Schläger nichts sagen. Klar wurde nur, dass die fünf bis sechs Rechten, die den Plakatabreißer stellten alle Sweatshirts mit einer großen 25 auf dem Rücken trugen. Eindeutig, dass es sich dabei um Anhänger der Nazi-Bruderschaft "Barnimer Freundschaft" handelte.

Beide Verteidiger hatten für ihre Mandanten Freispruch gefordert. Sie kritisierten einhellig die Art der Lichtbildvorlage durch die Polizeibeamten zur Identifizierung der Täter, bei der die Zeugen die Personen unter acht gleichzeitig ausgelegten Portraitaufnahmen erkennen sollten. Richtig wäre es gewesen, so die Anwälte, die Fotos der Reihe nach zu zeigen, umso ein direktes Vergleichen der Gesichter zu unterbinden und zu eindeutigen Entscheidungen zu kommen.

Eine Zeugin, die Marcel Z. für den Tatzeitraum ein Alibi geben sollte, entpuppte sich als Flop. Sie konnte nicht präzise den Zeitpunkt benennen ab dem sie mit dem Angeklagten zusammen war. Sie wusste aber recht genau wann sie Z. verlassen hatte.

Die Rechtsanwaltsfachangestellte aus Grevesmühlen (MV) ist in der rechten Szene keine Unbekannte. Sie wurde früher zur Kameradschaft Märkisch Oder Barnim gerechnet. Ihren letzten politischen Auftritt hatte sie am 8. Juni bei einer Demonstration von Asylgegnern in Grevesmühlen. Dort hielt sie ein Rede.

Marcel Z. machte nach Prozessende keinen Hehl aus seiner Mitgliedschaft bei der "Barnimer Freundschaft". Er riss sich förmlich seine Jacke vom Leib und stellte das Bruderschafts-T-Shirt zur Schau. Dazu trug er noch einen entsprechenden Ledergürtel.

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Irmela Mensah-Schramm schrieb am 01.07.2015
Ah, deshalb bekomme ich von div. - vielleicht eben "Möchtegern-Polizisten" immer wueder zu hören, dass meine Aktionen gegen die NS-Schmierereiuen und Sticker "Sachbeschädigung" seien ..........

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