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news >> 2014 >> 140808_01

08.08.2014

Sechs Jahre nach der Ermordung Bernd Köhlers in Templin

Täter kommt vorerst nicht frei

Bad Freienwalde (ipr) Der Versuch des wegen Mordes zu neun Jahren Jugendhaft verurteilten Nazis Sven P., vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen zu werden, ist vorerst gescheitert. Der Inhaftierte wird demnächst von einem Sachverständigen auf seine Gefährlichkeit hin begutachtet.

Der 55-jährige Bernd Köhler, Vater zweier Töchter, war vor sechs Jahren von den beiden Nazis Christian W. und Sven P. durch Templin getrieben, in seiner Werkstatt gequält, zu Tode getreten und danach angezündet worden.

Sven P. verbüßt seine Strafe im Jugendgefängnis Wriezen. Am 6. Jahrestag der Ermordung von Bernd Köhler hatte er zwei Drittel seiner neunjährigen Jugendhaftstrafe verbüßt. Die Staatsanwaltschaft in Neuruppin hatte allerdings zuvor noch angeregt, ein externes Sachverständigengutachten zur Gefährlichkeit des heute 24-Jährigen einzuholen. Das zuständige Gericht in Bad Freienwalde folgte diesem Vorschlag und bestellte einen Sachverständigen, der das Gutachten erstellen soll. Im Falle seiner Freilassung hat Sven P. nach Informationen von gegenrede.info erklärt, nicht nach Templin zurück zu kehren. Er will stattdessen zu seinem Bruder nach Bayern ziehen.

Der zweite Täter, Christian W., wird erst im September nächsten Jahres zwei Drittel seiner Strafe verbüßt haben. Damit beginnt die Prüfung über eine vorzeitige Haftentlassung erst Anfang 2015. Für Christian W. wird es auf alle Fälle eine gutachterliche Überprüfung seiner Gefährlichkeit geben. Er hat allerdings schon wegen seiner Handy-Eskapaden aus dem Knast heraus nicht die besten Karten. Christian W. hatte sich aus seiner Zelle heraus ein Profil im sozialen Netzwerk "Jappy" eingerichtet und dort Kontakt zu Gleichgesinnten gehalten.

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jens p. schrieb am 20.08.2014
hallo sie warum hacken sie so auf meinen bruder rum er hat seinen fehler eingesehen und hat bei seiner entlassung egal wann sie ist einen festen wohnsitz und auch Aussicht auf eine feste Arbeitsstelle
MfG J.P:

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