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news >> 2014 >> 140313_01

13.03.2014

Mal wieder Sebastian F.

Die Gerechtigkeit entspricht nicht immer der Wahrheit

Prenzlau (ipr) Der Bordsteinkick-Fachmann Sebastian F. wurde gestern wegen Nötigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Prenzlau zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im April 2013 hatte sich der damals 28-jährige Sebastian F. mit einigen Nazi-Kameraden am sogenannten roten Netto in Prenzlau aufgehalten und einem Punk einen Platzverweis erteilt. „Verpiss dich“, hat er laut Prenzlauer Zeitung geschrien. Und dann gebrüllt: „Ich zähle bis drei. Wenn du dann nicht weg bist, gibt ‘s was auf die Mütze.“ Außerdem rannte er damals noch mit einem Hakenkreuz – Tattoo am linken Mittelfinger durch die Stadt.

All das stritt Sebastian F. laut Prenzlauer Zeitung nicht ab. Obwohl er darauf beharrte, dass das Hakenkreuz verdeckt gewesen sei. Acht Monate ohne Bewährung forderte der Staatsanwalt, denn es gebe keine günstige Sozialprognose.

Dem widersprach der Verteidiger laut Prenzlauer Zeitung vehement. Der junge Mann lebe in einer stabilen Partnerschaft, gehe seit 2012 einer festen Beschäftigung nach, komme finanziell für zwei Kinder auf, und die letzte einschlägige Straftat datiere auf 2008 zurück.

Dem scheint der Strafrichter Andreas Rose gefolgt zu sein und verurteilte Sebastian F. zu dieser milden Strafe.

Die Tücken der Rechtssprechung

Vor neun Monaten stand der Nazi Sebastian F. ebenfalls vor Gericht. Damals war er wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der damalige Strafrichter Zech sah bei seinem Urteil den schweigenden Angeklagten, den notorischen Ausländerfeind und den konsequenten Wiederholungstäter. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es spielte deshalb gestern keine Rolle.

Nach der Verurteilung 2008 saß er mehrere Jahre im Knast. Er konnte deshalb auch nicht beliebig in der Öffentlichkeit agieren.



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