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news >> 2014 >> 140214_01

14.02.2014

Verurteilung eines NPD Funktionärs wegen Volksverhetzung

Urteil gegen Ex-Schiedsrichter ist rechtskräftig

Schwedt (ipr) Er verbreitete auf seinem Facebook-Profil rechtsextreme Parolen und verlinkte zu einem fremdenfeindlichen Song: Das Urteil gegen den NPD-Funktionär und ehemaligen Fußball-Schiedsrichter aus Schwedt wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Sein Anwalt hat die eingelegten Rechtsmittel zurückgezogen, teilte der Presserichter des Amtsgerichtes Schwedt jetzt mit.

Das Amtsgericht in Schwedt hat den ehemaligen Fußball-Schiedsrichter des Fußballkreises Ost-Uckermark Mitte Dezember wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schwedter David W. auf seiner inzwischen gelöschten Facebook-Seite rechtsextreme Parolen verbreitet und auf einen fremdenfeindlichen und antisemitischen Song verlinkt hat. Dafür muss er nun eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Euro bezahlen.

Der 23-Jährige ist seit März 2013 Mitglied im NPD-Kreisvorstand Barnim-Uckermark. Bis Ende 2011 war er als Schiedsrichter in der Ost-Uckermärkischen Kreisklasse aktiv. Recherchen des rbb hatten die Ermittlungsbehörden auf David W. aufmerksam gemacht. Demnach hatte W. auf seinem Facebook-Profil einen Link zu dem Song "Wieder mal kein Tor für Türkiyemspor" der Neonazi-Band und kriminellen Vereinigung "Landser" gesetzt und mit einem "Gefällt mir" versehen.

Nachdem die Vorwürfe gegen W. bekannt wurden und er sie gegenüber dem Verband eingestanden hatte, schlossen ihn der Kreisverband und sein Verein Rotation Schwedt aus. Ein Novum im Brandenburgischen Fußball. Seitdem hat W. laut Verband mehrere Male versucht, wieder in den Spielbetrieb aufgenommen zu werden. Weil er sich aber nicht wie gefordert von rechtsextremem Gedankengut distanzierte, lehnte dieser die Anträge ab.

Das Gericht begründete sein vergleichsweise niedriges Straßmaß von 20 Tagessätzen in Höhe von je 40 Euro damit, dass David W. Ersttäter sei. Außerdem sei er durch den Ausschluss aus seinem Fußballverein und dem Verband erheblich gestraft.



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