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news >> 2014 >> 140210_01

10.02.2014

Rossow: Nach SKD-Konzert

Disziplinarverfahren gegen Zollbeamten eingeleitet

Rossow (ipr) Zusätzlich zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde gegen einen Zollbeamten aus Mewegen ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Mann ist Besitzer der ehemaligen Gaststätte in Rossow in der Ende 2013 ein illegales Nazi-Konzert stattgefunden haben soll.

Ein Sprecher des Hauptzollamtes in Stralsund bestätigte das gegenüber gegenrede.info. Er verwies dabei auf das Bundesbeamtengesetz. Laut Paragraph 61 muss das Verhalten von Beamtinnen und Beamten „innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert“. Allerdings warte man das Ergebnis des Ermittlungsverfaren ab.

Das Konzert

Vor der ehemaligen Gaststätte an der B 104 sind Kfz-Kennzeichen aus Bayern, Niedersachsen, Hamburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gesichtet worden. Aus Brandenburg kamen Wagen deren HalterInnen in Potsdam, Oranienburg, Schwedt, Angermünde und Prenzlau wohnen. Darunter Personen, die mit dem Oranienburger Nazi-Band-Projekt "Autan" und der Gothaer Rechtsrockband SKD - "Sonderkommando Dirlewanger" in Verbindung gebracht werden können.

"Autan" schließen Sicherheitskreise in Brandenburg aus. Bleibt noch SKD, die bisher wegen ihrer Unterstützung für den im NSU-Prozess angeklagten Ralf Wohlleben aufgefallen waren. Dadurch entstand die Vermutung, dass es sich am 29. Dezember um ein Benefizkonzert für den NSU-Unterstützer gehandelt haben könnte (siehe auch „Rechte Spalte“).

Der nächste Tag

Laut Recherchen von gegenrede.info besichtigten zwei Beamte der "Mobilen Aufklärung Extremismus" (MAEX) am Vormittag des 30. Dezember das Gebäude in Rossow. Dabei sollen sie in einem etwa 450 Quadratmeter großen mit vier raumhohen Flaggen des "Dritten Reiches" geschmückten Saal auf drei Personen getroffen sein. Es soll sich dabei um den eigentümer des Gebäudes, dessen Ehefrau und einen Sohn des Paares gehandelt haben. Die drei sollen die MAEX–Beamten in "aggressiver Weise" des Grundstückes verwiesen haben.



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