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15.01.2014 Bewährung war früherHarte Strafen für Nazi-SprayerPrenzlau (ipr) Gestern wurden drei Angehörige der Prenzlauer rechten Szene wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Sachbeschädigung vor dem Prenzlauer Amtsgericht zu Haftstrafen von vier bis sechs Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Im November 2012 fand die zentrale Brandenburger Veranstaltung zum Volkstrauertag in Prenzlau statt. In der Nacht davor machten sich Ramon A. (24), Christopher K. (25) und Andy E. (24) nach Ansicht des Gerichts mit einer Sprayflasche auf den Weg, um eine Spur roter Hakenkreuze und Siegrunen in der Prenzlauer Innenstadt zu hinterlassen. Zuvor hatten die Schwestern Susann und Nicole L. mit den drei Nazis den Abend in der Wohnung von Ramon A. verbracht. Beim Abschied soll Ramon A. gesagt haben, dass er Andy E. mal zeigen wolle wie man Hakenkreuze male und eine Sprayflasche eingesteckt haben. Ramon A. bestritt, etwas mit den Schmierereien zu tun zu haben. Auch wollte er zu dem Zeitpunkt keine Sprayflasche mit roter Farbe besessen haben. Christopher K. und Andy E. machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. ![]() Schaukasten des Kinos und der Dönerimbiss Vergessliche Zeuginnen Die beiden Schwestern Susann und Nicole L., früher Freundinnen von Ramon A., beriefen sich bei ihrer gestrigen Anhörung auf Erinnerungslücken. Es bedurfte erheblichen Druckes seitens des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft – bis hin zur Strafandrohung wegen Falschaussage - bis bei beiden Zeuginnen die Erinnerung zurückkehrte und sie ihre Aussagen bestätigten, die sie kurz nach der Tat gegenüber der Polizei gemacht hatten. Allein Susann L. wurde eine Stunde befragt. Wichtig für die Urteilsfindung war dabei die Aussage von Nicole L., dass Ramon A. versucht hatte, sie zu einer Falschaussage zu überreden, die ihm ein Alibi für den Tatzeitraum verschafft hätte. Als sie dies nicht tat, hatte er sie per SMS als "Schlampe"bezeichnet. Nicole L. bestätigte nach mehrfachen intensiven Nachfragen, dass auch sie genau wie ihre Schwester die Sprayflasche mit der roten Kappe in der Wohnung von Ramon A. gesehen hatte. Sie sagte auch, er habe die Sprayflasche mitgenommen. Die drei Männer haben gemeinsam mit den Frauen die Wohnung von Ramon A. verlassen und sich dann in Richtung Innenstadt bewegt. Insgesamt brachten die Aussagen der beiden jungen Frauen die wichtigsten Bausteine für die spätere Verurteilung. ![]() Einganstür des Dolce Vita Corpus Delicti bleibt unauffindbar Bei Hausdurchsuchungen kurz nach der Tat war die Sprayflasche allerdings nicht gefunden worden. Dafür fand man damals Schlagringe, was bereits zu einer Verurteilung von Ramon A. und Christopher K. in einem beschleunigten Verfahren im November 2012 geführt hatte. Ramon A. bekam damals sechs Monate ohne und Christopher K. sechs Monate mit Bewährung. Ein weiterer Zeuge hatte drei Personen mit Kapuzen-Jacken zur vermuteten Tatzeit gegen ein Uhr morgens vor der Eingangstür zum Restaurant "Dolce Vita"gesehen. Er hatte nicht erkannt, ob sie Siegrunen sprühten oder die Speisekarte lasen. Er konnte die drei Männer auch nicht identifizieren. Trotzdem wertete das Gericht diese Aussage als belastend für die Angeklagten. Ein reiner Indizienprozess Die Aussagen der Zeugen und die Spur der Schmierereien beschrieben einen Weg, der von der Wohnung Ramon A.s zur Wohnung von Andy E. führte. Der Staatsanwalt baute in seinem Plädoyer aus den einzelnen Mosaiksteinchen eine lückenlose Indizienkette und forderte Haftstrafen von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Alle ohne Bewährung. Die Angeklagten hätten mit ihren Schmierereien ein Zeichen setzen wollen, jetzt sollte dies der Rechtsstaat auch tun, so die Forderung des Staatsanwaltes Während die Verteidiger Freisprüche für ihre Mandanten forderten, folgte das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Allerdings wurden die Strafen nicht so drastisch. Sechs Monate Haft für Ramon A. und Christopher K. Die Strafe wurde mit der Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu jeweils einem Jahre zusammengeführt. Andy E., dessen Strafregister keine Einträge aufzuweisen hat, erhielt vier Monate Haft. Die wurden zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss er 200 Sozialstunden leisten. Der Verteidiger von Ramon A. kündigte bereits kurz nach dem gestrigen Prozess an, dass er in Berufung gehen werde. Zumindest der Verteidiger von Christopher K. wird mit großer Sicherheit folgen. ![]() März 2013: facebook Profilbild von Ramon A. Ramon A. … Ramon A. wurde in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Er sitzt derzeit in der Jugendstrafanstalt Wriezen ein, um die Reststrafe für ein fast sechs Jahre zurückliegendes Gewaltdelikt zu verbüßen. Im Januar 2009 war der damals in Milmersdorf lebende Ramon A. zu 3 Jahren und 6 Monaten Jugendhaft verurteilt worden. Er hatte gestanden, einen 16-jährigen Jungen nachts in Templin vom Fahrrad gestoßen zu haben, wobei der zierliche Jugendliche mit dem Kopf auf das Straßenpflaster schlug. Anschließend hatte er seinem Opfer mit den linken Fuß gegen den Kopf getreten und den Kiefer zerschmettert. Vor Gericht hatte er gesagt, mit dem Spann und nicht so stark. Hätte er richtig zugetreten, dann wäre sein Opfer jetzt nicht mehr am Leben. Nach zwei Dritteln kam er auf Bewährung frei. Er zog nach Prenzlau. … bleibt ein Fall für die Gerichte In vergangenen Jahr war er wegen Diebstahls und unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt und wegen einiger Propagandadelikte angeklagt worden. In ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ist er ebenfalls verwickelt. Ramon A. wird verdächtigt, mit einen Rucksack voller Bierflaschen so fest auf den Kopf eines am Boden knienden Betrunkenen eingeschlagen zu haben, dass die Flaschen zerbarsten. Dazu gab es noch reichlich Fußtritte von weiteren Beteiligten. Das Opfer kam glimpflich davon: Beulen und Blutergüsse am ganzen Körper. ______________________________________ Irmela Mensah-Schramm schrieb am 15.01.2014 ______________________________________ Keine Kommentare mehr möglich. Sorry!! |