Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
18.12.2013 Brauner Ex-Schiri wegen Volksverhetzung verurteiltDavid W. sieht sich als OpferSchwedt (ipr) NPD-Mitglied und Ex-Fußballschiedsrichter David W. ist heute vor dem Amtsgericht Schwedt wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Nötigung wurden vorläufig eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der zweite Prozesstag brachte als erste Erkenntnis, dass die Übungsleiter faktisch das Hausrecht in den Turnhallen Schwedts ausüben, wenn keine städtischen Angestellten anwesend sind. Es brachte aber auch die Erkenntnis, dass sowohl die Mitglieder des JSV Schwedt als auch die des TTV Empor Schwedt am 02.August 2012 das Recht hatten, sich in der Turnhalle am Aquarium in Schwedt aufzuhalten.
Der 22-jährige Mann, der jahrelang für den TTV Empor Schwedt Tischtennis spielte, soll sich an jenem Tag ohne Berechtigung Zugang zu der Sporthalle verschafft und Vereinsmitglieder des JSV Schwedt beim Tischtennistraining genervt haben. Die beiden Übungsleiter machten von ihrem Hausrecht Gebrauch und verwiesen David W. der Halle. Er verließ die Halle erst, nachdem die Polizei gerufen wurde. Nach der gestrigen Aussage des Fachbereichleiters Bildung, Jugend, Kultur und Sport der Stadt Schwedt stand die Anklage wegen Hausfriedensbruchs auf tönernen Füßen. Vor dieser Aussage hatte David W. sein Schweigen vor Gericht teilweise gebrochen. Er ließ seinen Anwalt Wolfram Nahrath eine Erklärung verlesen in der es sinngemäß hieß, dass er sich durch die beiden Übungsleiter, die sowohl Brüder als auch Anwälte sind, aus politischen Gründen verfolgt fühlt. Er sei das Opfer, das nie etwas Böses getan hat. Dazu muss man wissen, es war nicht das erste Zusammentreffen von David W. und diesen Übungsleitern. Bereits Anfang 2012 soll er einen der Beiden beim Training angegriffen haben. Es kam auch da zu einem Prozess. Ergebnis: Das Verfahren wurde vor demselben Gericht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Damals nicht als politisch motiviert geführt, hat es David W. im Nachhinein durch seine Erklärung politisiert. Die Volksverhetzung
Der Vorsitzende des Fußballver- bandes Ost-Uckermark bestätigte im Zeugenstand, dass David W. ihm gegenüber im Dezember 2011 eingestanden habe, auf seinem Facebook-Profil zu dem Landser-Song "Wieder Mal kein Tor für Türkiyemspor" verlinkt und den Link mit einem „gefällt mir“ versehen zu haben. Der Song der Nazi-Band und kriminellen Vereinigung trieft vor Gewaltver- herrlichung und Türkenhass. Eine Tatsache, die Wolfram Nahrath in seinem Plädoyer bestritt. Er versuchte durch geschicktes Zitieren zu belegen, dass mit diesem Landser-Song lediglich ein Fußballverein ge- schmäht aber kein Fremdenhass geschürt wird. Die Berichterstat- tung von gegenrede.info nannte der Anwalt Denunzierung. Das Urteil Im Urteil spielte das keine Rolle. Während die Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Nötigung vorläufig eingestellt wurden, gab es für die Volksverhetzung eine Geldstrafe. Die 40 Tagessätze sind da wohl angemessen. Der junge NPDler hat – so sieht es das Gericht - schon reichlich gebüßt. Er darf kein Schiedsrichter mehr sein. Der Rausschmiss aus dem Fußballverein, und mittlerweile ist er auch nicht mehr in seinem Tischtennisverein. Stattdessen wurde er allerdings im März 2013 in den Kreisvorstand der NPD Barnim-Uckermark gewählt. Die 20 Euro pro Tag, die er zahlen soll, entsprechen seinem Einkommen. ______________________________________ Erwin Eiche schrieb am 23.12.2013 Irmela Mensah-Schramm schrieb am 20.12.2013 ______________________________________ Ihre Meinung |