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news >> 2012 >> 121220_01

20.12.2012

Zeuge bestreitet Angst vor Rache der Nazis

Templiner zu sechs Monaten Haft verurteilt

Prenzlau (ipr) Am Dienstag ist vor dem Amtsgericht Prenzlau ein 22-jähriger Mann aus Templin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Das Propagandadelikt

Sebastian K. war im März diesen Jahres dabei beobachtet worden, wie er mit einer Gruppe von Rechtsradikalen – vier Männer, eine Frau - rechte Lieder singend durch den Templiner Ortsteil Storkow gezogen war. Auf den Ruf „Deutschland den Deutschen“ hatte er mit Hitlergruß und „Sieg Heil“ geantwortet.

Vor Gericht zeigte sich der berufslose Mann standesgemäß in schwarzer Bomberjacke. Zu den Vorwürfen schwieg er. Gegenüber der Polizei hatte er sie allerdings eingestanden.

Ein als Zeuge geladener Storkower, der im März die Polizei informiert hatte, wollte sich an die Vorkommnisse nicht mehr erinnern. Er habe seine Staatsbürgerpflicht bereits getan, waren seine Lieblingsworte. Er behauptete sogar, dass er nie etwas von „Hitlergruß“ und „Sieg Heil“ gegenüber der Polizei erwähnt habe.

Der Richter hielt dem 55-jährigen Rettungssanitäter daraufhin eine Notiz des ermittelnden Kripo-Beamten vor. Die machte klar, dass der Mann aus Angst vor Rache der Nazis nicht reden wollte. Auch hier bestritt er, je eine derartige Äußerung gegenüber der Polizei gemacht zu haben.

Die Staatsanwältin forderte auch hier für Sebastian K. vier Monate Haft - ohne Bewährung.

Der Widerstand

Zehn Tage nach dem Hitlergruß saß der Angeklagte daheim bei den Eltern und hatte tüchtig getüchtert. 2,34 Promille standen am Ende zu Buche. Er selbst hatte die Polizei alarmiert und angedroht, dass gleich etwas passieren würde. Als die Polizei anrückte und ihn zum Ausnüchtern mitnehmen wollte, setzte er laut Aussage der Polizeizeugen in der engen Wohnungsküche passiv zur Wehr, machte sich steif und wedelte mit dem Armen. Die Beamten schlugen mit den Schultern gegen die Küchenschränke. Dann war er überwältigt und wurde in Handschellen abgeführt.

Auch hier forderte die Staatsanwältin vier Monate Haft - ohne Bewährung.

Der Strafrichter folgte der Anklage. Vier und vier ergeben in der juristischen Addition allerdings sechs Monate Haft als Gesamtstrafe. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen, einer bisher misslungenen fünfjährigen Bewährung und einer in Kürze anzutretenden zweijährigen Jugendhaftstrafe wollte das Gericht bei der ersten Verurteilung nach Erwachsenenrecht keine Nachsicht üben und versagte dem Mann eine erneute Bewährung.



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