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news >> 2012 >> 121130_01

30.11.2012

Handel mit Nazi-Devotionalien im Netz

Angeklagter verhindert den schnellen Prozess

Prenzlau (ipr) Gestern musste sich ein 41-jähriger Templiner wegen Verbreitens von Propaganda und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 41 Fällen vor dem Schöffengericht in Prenzlau verantworten. Das Gericht unterbreitete dem Angeklagten ein Verständigungsangebot, das der ablehnte. Im kommenden Jahr wird der Prozess von Neuem beginnen.

Uwe W. wird vorgeworfen unter falschem Namen zwischen 2005 und 2010 einen massiven illegalen Handel mit Devotionalien aus der NS-Zeit in Internet-Auktionshäusern betrieben zu haben. In mehr als 650 Einzelfällen konnte die Polizei den jeweiligen Käufer ermitteln. Für die Anklageschrift beschränkte man sich allerdings auf 41 Einzelfälle.

Bei den Gegenständen handelte es sich nicht um Originale, sondern um von diesen kaum zu unterscheidenden Replika wie zum Beispiel Ritterkreuze, Koppelschlösser, Nahkampfspangen oder SS Ehrendolche. Die Preise reichten von 10 bis 45 Euro pro Stück. Die Gelder flossen auf Bankkonten in Görlitz, Gera und Potsdam.

Bis 2006 soll Udo W. als Geschäftsführer und Gesellschafter einer mittlerweile insolventen polnischen Firma die NS Replika selbst hergestellt und weiter vertrieben haben. Nach der Insolvenz dieser Firma im Jahr 2006 sollen die Devotionalien dann von einer anderen polnischen Firma erworben worden sein.

Auch im Juni 2011 - acht Monate nach den Hausdurchsuchungen durch das LKA - handelte Udo W. noch mit den NS-Devotionalien im Netz.

Das Verständigungsangebot des Gerichts sah vor, dass der Angeklagte bei vollem Schuldeingeständnis mit einer Haftstrafe von einem Jahr davon gekommen wäre. Die wäre dann auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden.

Dieses Angebot wurde vom Angeklagten nicht angenommen. Dessen Anwalt schwebte eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vor. Nun wird der Prozess im kommenden Februar von vorn beginnen. Da alle 41 Fälle einzeln nachgewiesen werden müssen, kann das eine lange Prozessdauer zur Folge haben.

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neumi schrieb am 03.12.2012
kümmert euch doch mal einfach um wichtigere sachen !!!

AntiFAhool schrieb am 30.11.2012
was soll man dazu sagen? ein angeklagter, bei dem man 650 solcher fälle nachvollziehen kann. dazu kommt, dass er die geschäfte unter falschem namen getätigt hat. ist sowas nicht strafbar als urkundenfälschung? von diesen gesetzesübertretungen wird nichts erwähnt. naja, dass sowas ein einträgliches geschäft ist, merkt man. nicht nur mit kleidung sondern auch mit solchen utensilien wie ss dolche, abzeichen usw. wäre ich der richter und der staatsanwalt, würde er dafür in den bau gehen. aber nicht dahin wo seine kameratten warten sondern dahin, wo er sich von glücklich schätzen kann, der einzige deutschsprachige zu sein. mal schauen, ob er dann umdenkt.

Irmela Mensah-Schramm schrieb am 30.11.2012
Bekanntlich werden von den Kommunen und Städten verhängte Demoverbote gegen die Nazis von anderen Gerichten - auch höchst richterlich - aufgehoben....
Ich frage mich,warum denn dieser "Kuhandel" mit jenen Menschen, die mit ihren Aktionen immer wieder Straftaten begehen.
Vor allem nach dem NSU - Skandal könnte man doch mehr konsequentes Eingreifen seitens der Justiz -endlich - erwarten!
Hat man hierzulande etwas noch immer nicht daraus gelernt ?
Über die "Bewährungsstrafe" von zwei Jahren, wird der Angeklagte vermutlich lachen.
Derartige Nazis belegen mit ihren strafbaren Aktionen, dass ihnen mit derart lauschigem Entgegenkommen mit Sicherheit nicht beizukommen ist.
Allerdings sind sie im Knast in "bester Gesellschaft"!

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