Nachrichten, Berichte, Analysen zum Rechtsextremismus in der Uckermark |
30.11.2012 Handel mit Nazi-Devotionalien im NetzAngeklagter verhindert den schnellen ProzessPrenzlau (ipr) Gestern musste sich ein 41-jähriger Templiner wegen Verbreitens von Propaganda und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 41 Fällen vor dem Schöffengericht in Prenzlau verantworten. Das Gericht unterbreitete dem Angeklagten ein Verständigungsangebot, das der ablehnte. Im kommenden Jahr wird der Prozess von Neuem beginnen. Uwe W. wird vorgeworfen unter falschem Namen zwischen 2005 und 2010 einen massiven illegalen Handel mit Devotionalien aus der NS-Zeit in Internet-Auktionshäusern betrieben zu haben. In mehr als 650 Einzelfällen konnte die Polizei den jeweiligen Käufer ermitteln. Für die Anklageschrift beschränkte man sich allerdings auf 41 Einzelfälle. Bei den Gegenständen handelte es sich nicht um Originale, sondern um von diesen kaum zu unterscheidenden Replika wie zum Beispiel Ritterkreuze, Koppelschlösser, Nahkampfspangen oder SS Ehrendolche. Die Preise reichten von 10 bis 45 Euro pro Stück. Die Gelder flossen auf Bankkonten in Görlitz, Gera und Potsdam. Bis 2006 soll Udo W. als Geschäftsführer und Gesellschafter einer mittlerweile insolventen polnischen Firma die NS Replika selbst hergestellt und weiter vertrieben haben. Nach der Insolvenz dieser Firma im Jahr 2006 sollen die Devotionalien dann von einer anderen polnischen Firma erworben worden sein. Auch im Juni 2011 - acht Monate nach den Hausdurchsuchungen durch das LKA - handelte Udo W. noch mit den NS-Devotionalien im Netz. Das Verständigungsangebot des Gerichts sah vor, dass der Angeklagte bei vollem Schuldeingeständnis mit einer Haftstrafe von einem Jahr davon gekommen wäre. Die wäre dann auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Dieses Angebot wurde vom Angeklagten nicht angenommen. Dessen Anwalt schwebte eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen vor. Nun wird der Prozess im kommenden Februar von vorn beginnen. Da alle 41 Fälle einzeln nachgewiesen werden müssen, kann das eine lange Prozessdauer zur Folge haben. ______________________________________ neumi schrieb am 03.12.2012 AntiFAhool schrieb am 30.11.2012 Irmela Mensah-Schramm schrieb am 30.11.2012 ______________________________________ Ihre Meinung |