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news >> 2012 >> 121103_01

03.11.2012 Stand 05.11.2012

Gerichtstermin in Eberswalde

Angeklagter soll Kühnengruß gezeigt haben

Eberswalde (ipr) Marian F., der Absänger der Freien Nationalisten Uckermark, musste sich vergangenen Dienstag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) vor dem Amtsgericht Eberswalde verantworten.

Marian F. wird vorgeworfen im März 2010 den Kühnengruß gezeigt zu haben. Ein paar Stunden zuvor hatte er das bereits auf dem Bahnhof in Eberwalde geübt und war dafür im September 2010 vor dem Amtsgericht Schwedt zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 24 Euro verurteilt worden.

Am Dienstag kam es noch nicht zu einem Urteil. Nach der Anhörung mehrerer Zeugen und dem Plädoyer des Staatsanwalts, das in der Forderung nach einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu zehn Euro gipfelte, schlug die Verteidigung vor, erneut in die Beweisaufnahme zu gehen. Einem Vorschlag, dem sich das Gericht nicht entziehen konnte. Deshalb wird es innerhalb der nächsten drei Wochen zu einem weiteren Verhandlungstag kommen.


Zu den Gründen konnten oder wollten sich weder Staatsan- waltschaft noch Gerichtsspre- cher äußern. Marian F. selbst wollte auf Nachfrage auf alle Fälle nichts dazu sagen. Er schickte lediglich einen Smiley mit raushängender Zunge.

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michel am 13.11.2012
ach raushängende zunge
das ist richtig traurig mit deinem unfall, aber das wissen wir hier im amt doch schon alles nee, aber du musst doch wirklich zugeben, dass das echt bisschen blöde ist mit dem ständigen erwischt werden und den anklagen und verurteilungen. klar kann man dem system, dem unfall, dem peter die schuld geben, aber ändert das was? blos gut, das wir in einer gesellschaft mit solidarischen auffangsystemen leben, wo wir hier, so wie viele andere auch, für deinen lebensunterhalt jetzt mit arbeiten gehen. wünsch dir jedenfalls ehrlich(!) alles gute für die zukunft und weniger stress mit der justiz. mal sehen ob es klappt...

anti-anti-anti schrieb am 09.11.2012
hallo der flessi mit der links heraushängender zunge. bist du nun zur arbeit nicht tauglich oder nicht fähig? vermutlich siehst du schon lange nicht mehr deine wahnvorstellungen und mit dem dann folgendem durchsehen ist das denne die nächst höhere frage, die dann in griff kriechen musst. aba der huth und der michel haben doch recht,wenn sie sagen, dass du mit deinen vielen strafen das brd-verbechersystem direkt unterstützt.

Angerer schrieb am 09.11.2012
Diese E-Mail wird nicht veröffentlicht, weil der Inhalt beleidigend ist (die red).

raushängender Zunge schrieb am 08.11.2012
@ Michel
Du scheinst es ja zu wissen das ich stütze beziehe bist du beim amte oder wie wer sagt denn bitte das ich vom Staat Geld beziehe ihr seit mir die richtigen nur zur Info hatte ne gute Arbeit und denn einen Unfall und bin aufgrund des schweren Unfall nicht arbeitstauglich bzw fähig.
also mal vorher drüber nachdenken oder vielleicht fragen und außerdem wem bitte schön geht es was an was ich mit meinen Geld mache ps sollte Rechtschreibung nich korrekt bitte endschludigt ich sehe leider nicht mehr so gut mfg Peters wahnvorstellung

michel schrieb am 08.11.2012
smiley mit raushängender zunge. ist das eigentlich erlaubt? oder gibts da gleich noch paar tagessätze drauf? aber wenn ich das richtig deute, dann hängt die zunge ja zum glück auf der linken seite raus...
man man schon wieder 800 öcken futsch, wissen die typen wirklich nichts besseres mit ihrer stütze anzufangen, als sie dem "verbrechersystem" wieder zurück zu überweisen? so kann man sich natürlich auch ganz gewieft der kapitalgesteuerten konsum-maschinerie entziehen. oder gehört das alles zum kapitalfaschistischen widerstand?

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