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21.10.2011 Ergänzungen zu den acht Monaten Haft auf BewährungWink mit dem ZaunpfahlPrenzlau (ipr) Das NPD-Mitglied Sven Barthel aus Kummerow wundert sich per E-Mail in seiner ihm eigenen zynischen Art, dass "jemand 8 Monate auf Bewährung erhält, nur weil er seinem Nachbarn zeigen wollte wie hoch der Weizen gestanden hat". Recht hat er trotzdem. Acht Monate für einen Hitlergruß erscheint erst einmal viel. Eine Suche auf gegenrede.info ergibt, dass derartige Delikte oft mit Geldstrafen geahndet wurden. Ein 36-jähriger Prenzlauer war am 27. September in einem Beschleunigten Verfahren zu 8 Monaten Haft auf Bewährung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Prenzlau verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Bewährungsdauer wurde auf vier Jahre festgelegt. Zusätzlich muss der Mann 100 Arbeitsstunden ableisten. Der Mann hatte am Prenzlauer Georg-Dreke-Ring auf dem Balkon eines Neubaublocks in einem der oberen Stockwerke ausländerfeindliche Parolen gebrüllt und dazu vermeintlich mit einer Waffe rumgefuchtelt. Außerdem hatte er noch den Hitlergruß gezeigt. Aufmerksame Bürger hatten die Polizei informiert. Sven Barthel spielt in seiner Stellungnahme auf das Zeigen des Hitlergrußes an, was nach seiner Meinung natürlich gar nicht unter Strafe gestellt werden dürfte. Um die Höhe der Strafe zu verstehen, muss man wissen, dass sich der Mann zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung befand, dem Gericht also kein Unbekannter war. Dazu kommt mit ziemlicher Sicherheit, dass der 36-Jährige mit einer Reihe von Vorstrafen aufwarten konnte über die der Strafrichter nicht mehr hinwegsehen wollte. Auch die vom Gericht verlangte Bewährungszeit von vier Jahren ist schon ein Wink mit dem Zaunpfahl. ______________________________________ Antiantitanti schrieb am 26.10.2011 ______________________________________ Ihre Meinung |