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news >> 2010 >> 101217_01

17.12.2010

Potzlow-Mörder Marcel S. auf freiem Fuß

Zeit der Bewährung

Pinnow (ipr) Der zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilte Potzlow-Mörder Marcel S. (25) ist bereits Ende Oktober 2010 vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt Wriezen entlassen worden. Das berichtet heute Frank Jansen im Berliner Tagesspiegel. Die Verbüßung der Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Marcel S. war 2003 wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Er hatte als Haupttäter mit seinem älteren Bruder Marco und einem weiteren Komplizen, Sebastian F., am 12. Juli 2002 den 16-jährigen Schüler Marinus Schöberl in Potzlow stundenlang mit Schlägen und Tritten gequält. Zuletzt versetzte Marcel S. seinem Opfer in einem früheren Schweinestall einen „Bordsteinkick“. Schöberl hatte in die Kante eines Schweinetrogs beißen müssen, dann sprang Marcel S. dem Schüler ins Genick. Danach versenkten die drei Rechtsextremisten die Leiche in einer Jauchegrube.

Bereits im Sommer 2008 hatte Marcel S. einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt. Ihm war damals anstaltsintern eine "positive Entwicklung" bescheinigt worden, was in der Regel zur Folge hat, dass die Reststrafe nach zwei Dritteln der Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Allerdings hatte damals das zuständige Gericht beschlossen, ein externes Prognose- bzw. Gefährlichkeits-Gutachten erstellen zu lassen. Zum Ergebnis dieses Gutachtens war zu keiner Zeit eine Stellungnahme zu bekommen. Fakt ist nur, Anfang März 2009 zog Marcel S. seinen Antrag zurück.

Die Mittäter

Der große Bruder Marco S. verbüßt wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von 15 Jahren.

Sebastian F. , der damals wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilte und nach zwei Jahren zur Bewährung entlassene dritte Täter, sitzt seit März 2008 erneut im Gefängnis. Im August 2008 wurde er wegen zwei Körperverletzungen und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisation zu weiteren Haftstrafen von insgesamt zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Dazu muss er noch das eine Jahr nachsitzen, da seine Bewährung aufgehoben wurde.

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Zuschauer schrieb am 22.12.2010
Ich habe eine Meinung: wie kommt es eigentlich, dass das Opfer mit vollem Namen genannt wird, wohingegen die verurteilten Taeter nicht?
Verstehe ich nicht, ganz ernst! Hat das Opfer keinen Persoenlichkeitsschutz mehr, bloss weil es tot ist? Und die 3 Mordbuben koennen sich hinter irgendeinem Kuerzel verstecken?
Schoen, der verurteilte Moerder war anscheinend zur Tatzeit noch Jugendlicher und hat deshalb nur 8 Jahre bekommen. Sein grosser Bruder war wohl schon volljaehrig und hat fuer ein geringeres Verbrechen immerhin 15 Jahre bekommen. Und der Dritte im Bunde ist bereits rueckfaellig geworden: auch dieses Fruechtchen darf sich hinter einem Kuerzel verstecken.
Das ist Unrecht, und Sie sollten sich nicht dieser ueblichen gleichwohl ueblen Praxis unterwerfen. Moerder werden ja "im Namen des Volkes" zu Haftstrafen verurteilt, anders als die Opfer!

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