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25.09.2010
Urteil gegen Marian F. rechtskräftig
Kühnengruß führte zur Geldstrafe
Schwedt (ipr) Das Urteil gegen ein Mitglied der inzwischen aufgelösten Freien Nationalisten Uckermark (FNUM) vor dem Schwedter Amtsgericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a) ist rechtskräftig geworden. Das teilte der Gerichtssprecher des Amtsgerichts Schwedt auf Nachfrage mit.
Das Gericht hatte es am Ende der Verhandlung am Donerstag vergangener Woche als erwiesen angesehen, dass der 23 jährige Koch am späten Abend des 20. März diesen Jahres auf dem Bahnhof in Eberswalde den Kühnengruß gezeigt hatte und den Angermünder zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 24 Euro verurteilt.
 
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