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news >> 2010 >> 100730_01

30.07.2010:

Auseinandersetzung mit Polizeibeamten am Rande des Löcknitzer Burgfestes

Strafbefehl für Löcknitzer Bürgermeister

Löcknitz (ipr) Der Bürgermeister von Löcknitz, Lothar Meistring, hat wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eine Geldstrafe erhalten, bestätigte der Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg, Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler, auf Nachfrage. Über die Höhe der Summe wollte er keine Angaben machen. Der Strafbefehl sei noch nicht rechtskräftig. Lothar Meistring befindet sich derzeit im Urlaub. Er sagte nur knapp am Telefon, dass er gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen werde. Er wolle nicht für etwas Zahlen, das er nicht getan habe.

Lothar Meistring wird vorgeworfen im vergangenen September am Rande des Löcknitzer Burgfestes, die Einsatzleiterin der Polizei auf der Polizeiwache angegriffen zu haben. "Sie hat breitbeinig dagestanden, die Hände verschränkt und gesagt, dass sie für Ruhe und Ordnung sorge. Ich bin laut geworden, sehr laut. Aber ich habe die Frau nicht angefasst!", beschrieb der Bürgermeister damals das Geschehen. Damit stand er allerdings allein.

Seitdem wurde gegen ihn wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Er soll die Hand der Frau gepackt und so nach hinten gedrückt oder umgedreht haben, dass sie in die Knie ging. Lothar Meistring bestritt das energisch: "Warum sollte ich diese Frau anfassen, dazu in Anwesenheit von zahlreichen Polizisten ?"

Was nun genau der Auslöser war, dass sich drei Beamte auf ihn stürzten, ihn niederrangen und ihm Handschellen verpassten, konnte Lothar Meistring allerdings nicht beschreiben.

Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft führten nun zu diesem Strafbefehl, der vom Amtsgericht Pasewalk erlassen wurde.

Mehr zum Hintergrund des Geschehens im September 2009

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Axel Krumrey schrieb am 09.08.2010
Mir scheint es, als wolle hier jemand zwanghaft Äpfel mit Birnen vergleichen. Was aber noch viel gefährlicher ist, ist der Umstand, das damit gleichzeitig Straftaten von Nazis relativiert werden. Das ist wiederum nicht akzeptabel. Und wer sich die Jacke des Nazis anzieht, muss auch mit den Konsequenzen leben ...

der löcknitzer schrieb am 03.08.2010
Ich habe auch niemals gesagt das die strafen der anderen ok sind. auch diese Taten gehören härter bestraft ob nun die Täter links rechts oder meinungsfrei sind. und für Herrn Meistring sind 3000 Euro nicht unbedingt der Untergang. er verdient ja auch eine Menge durch die 3-4 posten die er bekleidet und daran wird ja die strafhöhe bemessen.
Für mich persönlich ist die Strafe zu mild ob bei ihm oder vielen anderen dafür kann man mich jetzt als neo-nazi bezeichnen wie Herr Axel Krumrey oder auch nicht. denn mit wem man diskutieren kann und wem nicht sehe ich an seinem Kommentar. denn da frage ich mich wer verblendet ist und eine einseitig vorgefasste Meinung hat denn in meinem Kommentar ging es um das Urteil eines Bürgermeisters welches nichts mit rechts oder links zu tun hat. andernorts hätte ein Bürgermeister für solch eine tat direkt seinen Hut nehmen können aber ok.
Aber wie so oft reden Menschen wie Herr Axel Krumrey von sachlichen Diskussionen welche sie jedoch nie führen können da ihre Antworten direkt jeden bezichtigen ein so genannter neo-nazi zu sein. wo beginnt dort eine sachliche Diskussion?

barfuss schrieb am 03.08.2010
@ der löcknitzer
1. da sind wir einer meinung, jugendstrafrecht ist was anderes als erwachsenenstrafrecht. es ging mir aber um das verhältnis tat zur strafe. körperverletzung, widerstand gegen vollstreckungsbeamte - mit jugendarrest wurde hier ein zuchtmittel angewandt, weil der richter der meinung war, dass die anordnung von erziehungsmaßregeln nicht ausreicht, andererseits eine jugendstrafe (noch) nicht geboten ist. meistring wurde mit mehr als 3000 euro bestraft, las ich heute in der ostsee zeitung.
2. natürlich suche ich beispiele, die auf gegenrede.info zu finden sind. wir wollen ja hier diskutieren. 3. neues beispiel: zwei junge männer prügeln einen jugendlichen. obwohl zwei gegen einen keine gefährliche körperletzung. für beide die erste straftat. beide erhalten eine geldstrafe. nachlesen unter http://www.gegenrede.info/news/2010/lesen.php?datei=100225_01. 4. löcknitzer: lies, was ich schreibe und lass die scheuklappen beiseite.

Axel Krumrey schrieb am 03.08.2010
Es ist sehr schade, dass diese Neo-Nazis sich ständig als Opfer gerieren und beklagen, dass sich niemand mit ihnen unterhalten möchte, aber letztlich zu einer sachlichen und fundierten Konversation nicht in der Lage sind. Dieser Beitrag belegt das eindrucksvoll - im negativen Sinne!
Jeder, der kritisch reflektiert und mitunter auch provoziert wird als "roter Hetzer" gebrandmarkt - ganz im Stile der menschenfeindlichen Faschisten in der Zeit von 1933 bis 1945. Und vor diesem Hintergrund wird in der Gesellschaft - vorangetrieben durch die aktuelle Bundesregierung - von der Gefahr von links schwadroniert. Sowas nenne ich fahrlässig und blind.

Der Löcknitzer schrieb am 02.08.2010
Na dann barfuß schlag den Unterschied zwischen einem normalen und einem Jugendgericht mal nach. denn da gibt es einige Große Unterschiede und ich weiß wie es hier in den Gerichten aussieht. denn um mir ein Urteil bilden zu können habe ich als Zuschauer sehr viele Prozesse mitverfolgt und das bei den verschiedensten tatvorwürfen. und daher erlaube ich mir dieses Urteil blanken Hohn zu nennen und von zweierlei Maß zu sprechen.
aber da sie hier rechte Straftaten als Erklärung nehmen sind sie sicher ein schwer überzeugter und eine Unterhaltung daher eh sinnlos. da sie taten der ihren die vor allem in Städten wie Berlin und Hamburg täglich passieren bei denen ständig Polizisten und normale Bürger verletzt werden wahrscheinlich noch für gut heißen und über die man kurzweilig etwas liest aber niemals was von einer Verhandlung oder Verurteilung hört.
Aber gut ob sie es tolerieren können oder auch nicht für mich ist dieses Urteil der blanke Hohn und ein Beispiel dafür wie möglicherweise der Beruf und die Partei Angehörigkeit sich auswirken können.

barfuss schrieb am 02.08.2010
@ der löcknitzer
meines wissens gibt es in löcknitz mehrere tausend einwohner. ist schon komisch, dass dann einer von denen 'der löcknitzer' sein will.
"es ist doch der blanke hohn", dass leute nur das lesen, was sie lesen wollen. was soll so eine behauptung, dass ein strafbefehl in diesem fall eine zu milde strafe sei. vielleicht solltest du dich mal ins gericht setzen und schauen wie geurteilt wird. nehmen wir zum beispiel sven p., den mörder aus templin, der hat - so steht es auf gegenrede.info - am 05.11.2007 mit zwei weiteren männern rechte parolen wie „deutschland den deutschen, sieg heil" sowie „ausländer raus“ gegrölt. einem hinzueilenden polizisten hat er in die genitalien getreten und ihn beleidigt. strafe: vier wochen jugendarrest.
na löcknitzer, wurde hier auch mit zweierlei maß gemessen?

Der Löcknitzer schrieb am 31.07.2010
Es ist doch der blanke Hohn jeden Normalbürger hätte für eine solche Straftat Auch ein dementsprechendes urteil erhalten. und überall in den Medien wird Es Vorangetrieben das Angriffe auf Ordnungshüter jeder Art mit aller Härte bestraft Werden sollen. aber ist der Täter ein linker Bürgermeister gilt dies alles scheinbar Nichts mehr. denn ein Strafbefehl über eine mit Sicherheit für ihn lächerliche Geldsumme Ist bei Körperverletzung und wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte ja nur blanker Hohn.
Und der Bürger sieht es sicher so dass auch vor Gerichten nach zweierlei Maß gemessen wird Wirklich armselig und dann noch die Weigerung zu zahlen da er angeblich nichts getan hat. Und alle Polizisten die gegen ihn aussagten lügen wahrscheinlich und haben sich das einfach mal so Ausgedacht um ihn zu ärgern denn er könnte so etwas ja nie machen schämen sie sich Herr Meistring.

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