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16.07.2010 Urteil gegen Mitläufer der rechten Szene Templins zu drei Jahren Jugendhaft hat BestandBerufungen zurückgezogenNeuruppin (ipr) Am Dienstag dieser Woche haben beim Hauptverhandlungstermin vor der Berufungskammer des Landgerichts Neuruppin sowohl der Angeklagte Ronny M. als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufungen gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückgenommen. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig geworden, teilte die Sprecherin des Landgerichts, Iris Le Claire, auf Nachfrage von gegenrede.info mit. Mitte Februar 2010 war der damals 19-jährige Templiner nach vier Verhandlungstagen vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Prenzlau wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, versuchter Nötigung, Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, falscher Verdächtigung und mehrfachen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtjugendhaftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. In das Urteil waren eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten einbezogen worden, die Ronny M. aufgrund zweier Urteile aus dem Januar und April 2009 als Bewährungsstrafen im Gepäck hatte. Das milde wirkende Urteil für diese Parforcejagd quer durch das Strafgesetzbuch – zehn Straftaten innerhalb von sechs Monaten - erklärt sich aus dem Kerngeständnis, das Ronny M. zu Beginn des Prozesses ablegt hatte und der Tatsache, dass sowohl ein vom Verteidiger beantragter Gutachter als auch der Vorsitzende Richter aus eigener Anschauung zu dem Ergebnis kamen, dass Ronny M. aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit als vermindert schuldfähig zu betrachten sei. Tatort Templin Das Gericht hielt es für erwiesen,
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