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news >> 2010 >> 100716_01

16.07.2010

Urteil gegen Mitläufer der rechten Szene Templins zu drei Jahren Jugendhaft hat Bestand

Berufungen zurückgezogen

Neuruppin (ipr) Am Dienstag dieser Woche haben beim Hauptverhandlungstermin vor der Berufungskammer des Landgerichts Neuruppin sowohl der Angeklagte Ronny M. als auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufungen gegen das amtsgerichtliche Urteil zurückgenommen. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig geworden, teilte die Sprecherin des Landgerichts, Iris Le Claire, auf Nachfrage von gegenrede.info mit.

Mitte Februar 2010 war der damals 19-jährige Templiner nach vier Verhandlungstagen vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Prenzlau wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, versuchter Nötigung, Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, falscher Verdächtigung und mehrfachen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtjugendhaftstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

In das Urteil waren eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten einbezogen worden, die Ronny M. aufgrund zweier Urteile aus dem Januar und April 2009 als Bewährungsstrafen im Gepäck hatte.

Das milde wirkende Urteil für diese Parforcejagd quer durch das Strafgesetzbuch – zehn Straftaten innerhalb von sechs Monaten - erklärt sich aus dem Kerngeständnis, das Ronny M. zu Beginn des Prozesses ablegt hatte und der Tatsache, dass sowohl ein vom Verteidiger beantragter Gutachter als auch der Vorsitzende Richter aus eigener Anschauung zu dem Ergebnis kamen, dass Ronny M. aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit als vermindert schuldfähig zu betrachten sei.

Tatort Templin

Das Gericht hielt es für erwiesen,

  • dass Ronny M. am Abend des 8. April 2009 alkoholisiert einen Bekannten nach spaßigen Gerangel und Griffen in den Genitalbereich per Kopfstoß ins Land der Träume geschickt hatte. Die ebenfalls angeklagten Fußtritte konnten ihm nicht nachgewiesen werden.
  • dass er danach auf das Polizeirevier gegangen war und dort sein Opfer wahrheitswidrig einer Gewalttat beschuldigt hatte.
  • dass er in den Nachtstunden des 15. und 16. Mai zwei Mal die verbotenen Nazi-Parole „Sieg Heil!“ gebrüllt hatte.
  • dass Ronny M., der am 27.06.2009 auf öffentlicher Straße erheblich alkoholisiert in schlingernder Fahrweise von zwei Polizeibeamten erwischt wurde, betrunken Fahrrad gefahren war.
  • dass er am 10. Juni 2009 zwei weitere Verkehrsstraftaten begangen hatte. Er brachte mit seinem Fahrrad im nüchternen Zustand eine ihm entgegenkommende Fahrradfahrerin zu Fall und verletzte diese. Danach verließ er den Unfallort, ohne der schimpfenden Frau Namen und Adresse mitzuteilen.
  • dass er am 8. August 2009 im alkoholisierten Zustand seinen Kumpel Artur E. einen Fausthieb gegen die Stirn verpasst hatte. Einen weiteren Fausthieb und Tritte mit Fuß und Knie in die Rippen konnten ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden.
  • dass er am 17. September 2009 zur Mittagszeit versuchte einen 15-jährigen Schüler, der am Döner-Stand Essen kaufte, mit ausländerfeindlichen Worten zu nötigen: „Ich könnte dir eine reinschlagen. Ich mag diesen Ausländerfraß nicht. Wenn ich dich das nächste Mal dabei erwische, trete ich dir den Fuß ins Gesicht.“
    Danach stieß er einen weiteren Schüler Treppenstufen hinunter, schlug ihn mit seine Quarzhandschuhfaust gegen die Brust und verpassten ihm einen Kopfstoß.


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