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08.03.2010 Prozess wegen des Überfalls auf zwei Templiner PunksMit der Liebe auch das Alibi verlorenPrenzlau (ipr) Im Februar diesen Jahres wurde der zur Templiner rechten Szene gehörige Christian B. wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte zu einer Gesamtstrafe von neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig In den frühen Morgenstunden des 2. November 2007 waren zwei Templiner Punks auf dem Heimweg auf etwa zehn Mitglieder der rechten Szene getroffen. Die Rechten erkannten die Irokesenfrisur der jungen Männer und machten Jagd auf sie. Beide ergriffen sofort die Flucht. Einen Punk bekam Patrick K. zu fassen und schlug ihn nieder. Weitere Rechte kamen hinzu. Sie traten auf den am Boden liegenden Punk ein. Der zweite Punk konnte der Meute entwischen und alarmierte die Polizei. Als die Beamten am Tatort erschienen, waren die rechten Schläger bereits verschwunden. Neben Patrick K. wurden von den beiden Punks die Brüder Martin und Matthias M., Christian B. und Sandro L. als Täter erkannt. Während die Ermittlungen gegen Sandro L. und Christian B. eingestellt wurden, waren die drei anderen Männer vor dem Amtsgericht Prenzlau verurteilt worden und in Berufung gegangen. In dieser Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Neuruppin im November 2008 hatte Patrick K. die Kameraden Christian B. und Sandro L. als Mittäter wieder ins Spiel gebracht. Matthias M. war bei seiner Aussage sogar noch weiter gegangen. Er wollte aus ca. 15 Metern Entfernung neben Dominik K. stehend gesehen haben, dass Christian B. zugetreten hatte. Außerdem soll Sandro L. hinterher selbst berichtet haben, dass er getreten hatte. Daraufhin hatte Richterin Becher entschieden, dass sie die drei Zeugen anhören wolle, auch wenn sie damals klar zum Ausdrucke brachte, dass sie sich nichts davon verspreche. Nichts sehen und doch was sagen Die Richterin sollte nicht recht behalten. Dominik K., der neben Matthias M. gestanden haben soll, bestätigte vor Ort gewesen zu sein. Bei seiner Aussage kurz nach der Tat gegenüber der Polizei hatte er noch das Gegenteil behauptet. Er sagte, er habe nichts gesehen, er sei kurzsichtig. Und außerdem sei alles schon zu lange her, er könne sich nicht mehr erinnern. Immerhin bestätigte er der Richterin, dass sowohl die Zeugen als auch die Angeklagten am Tatort gewesen waren. Sandro L. gab vor, dass er gar nicht wisse um was es überhaupt gehe. Nachdem die Richterin ihm das erläutert hatte, machte er von seinem Schweigerecht Gebrauch. Christian B. hatte bei der Polizei behauptet, dass er zum Tatzeitpunkt bei seiner Freundin Adriane F. gewesen war. Diese hatte das gegenüber der Polizei bestätigt. In Neuruppin berief sich Christian B. erstaunlicher Weise ebenfalls auf sein Schweigerecht. Auf Nachfrage der Richterin erklärte er, dass seine ehemalige Freundin ihre Aussage in den nächsten Tagen bei der Polizei widerrufen wolle. Damit war sein Alibi geplatzt. Der lange Atem der Staatsanwaltschaft Nach dieser Ankündigung im Gerichtssaal wartete die Staatsanwaltschaft noch eine geraume Weile. Da aber nichts geschah, leitete sie Ermittlungen sowohl gegen Adriane F. als auch gegen Christian B. ein. Als deren Folge musste sich Christian B. nun ebenfalls wegen der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Prenzlau verantworten. Da alle Zeugen bei ihren Aussagen von Neuruppin blieben, erkannte der Strafrichter auf schuldig. Die neunmonatige Gefängnisstrafe wurde zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Dazu muss Christian B. noch 150 Sozialstunden ableisten. Adriane F. kam ebenfalls nicht ungeschoren davon. Sie musste sich vor dem Jugendrichter in Prenzlau wegen Strafvereitlung verantworten und wurde bereits am 3. November 2009 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 30 Euro verurteilt. Der nächste, der sich wegen des Überfalls auf die beiden Punks zu verantworten haben wird, ist Sandro L. Das jedenfalls kündigte der Staatsanwalt nach dessen Zeugennichtaussage im Prozess gegen Christian B. an. Ihre Meinung |